Promotion
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm. Das Team des Promotionsbüros hält auf dieser Seite alle relevanten Informationen für Promovierende bereit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionssekretariat
Albert-Einstein-Allee 7
89081 Ulm - Germany
Doktor der Medizin (Dr. med.) oder Zahnmedizin (Dr. med. dent.)
Formulare und Dokumente
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Vor dem Beginn - Voraussetzungen, Regeln und Ordnungen
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:
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Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.Ethikvotum/Tierversuchsgenehmigung
In der Regel dürfen Sie mit Ihrer eigentlichen Forschungstätigkeit erst beginnen, wenn Ihr Vorhaben durch die zuständige Ethikkommission geprüft wurde (positives Ethikvotum) bzw. eine Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand reichen Sie daher bitte entweder das positive Ethikvotum, die Tierversuchsgenehmigung oder den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“ ein.Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.- Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
- Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
- Promotionsvereinbarung
- Ethikvotum oder Tierversuchsgenehmigung bzw. wenn nicht erforderlich den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (mit Bestätigung der Personalabteilung) oder Bewerbernummer
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie. Alternativ legen Sie ggf. die deutsche Approbationsurkunde vor.
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Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und Einreichen der Dissertation
Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Eidesstattliche Erklärung
- Checkliste
- Fünf Exemplare Ihrer Dissertation und eine CD mit der Word- und der PDF-Datei
- Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
- Amtlich beglaubigte Kopien aller Zeugnisse Ihres Studiums
- Aktuelles Führungszeugnis bzw. Immatrikulationsbescheinigung, wenn Sie noch eingeschrieben sind
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Ablauf des Verfahrens
Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, bekommen Sie den nächstmöglichen Kolloquiumstermin zugewiesen. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.
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Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.
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Tipps und Hilfen
Urheberrecht
Um Urherberrechtsproblematiken von vornherein zu vermeiden, ist der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht zu empfehlen.Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz
Kontakt
Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33612
Fax: +49 731 50-33619
Sprechzeiten:
Mo+Mi: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Do: 14:00-16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.)
Formulare und Dokumente
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Vor dem Beginn - Voraussetzungen, Regeln und Ordnungen
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:
- Satzung der Universität Ulm zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 16.10.2009
- Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm vom 25.07.2019
- Promotionsordnung der Universität Ulm für die Medizinische Fakultät zur Erlangung des Doktorgrades der Humanbiologie (Dr. biol.hum.) vom 24.11.2016
(english version - rechtlich verbindlich ist die deutschsprachige, vom Senat beschlossene Ordnung - Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden
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Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.- Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
- Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an.
Einzureichende Dokumente
- Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
- Promotionsvereinbarung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (mit Bestätigung der Personalabteilung) oder Bewerbernummer
- einfache Kopien der Master- oder Diplomurkunde sowie des Abschlusszeugnisses
- ggf. den Bescheid des Promotionsausschusses über den erfolgreichen Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahren
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie.
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Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
Die Erstellung einer kumulativen Dissertation muss vor ihrer Abgabe beantragt werden. Dabei reichen Sie Kopien aller Publikationen ein, die in die kumulative Dissertation eingebunden werden sollen, und machen zu jeder Publikation Angaben über Ihren Anteil daran. Dieser Eigenanteil muss von allen Koautorinnen und Koautoren bestätigt werden.
- Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
- Anlage zum Antrag auf Erstellung einer kumulativen Dissertation
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu kumulativen Dissertation im Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden. -
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und Einreichen der Dissertation
Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:
BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- sieben Exemplare Ihrer Dissertation und eine CD mit der Word- und der PDF-Datei
- Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
- Belegexemplare, falls zur Dissertation bereits Publikationen vorliegen
- Nachweis über die Teilnahme an einem 2-stündigen Urheberrechtskurs
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Ablauf des Verfahrens
Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kolloquiumstermin. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.
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Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.
Kontakt
Isabel Fröhlich
isabel.froehlich(at)uni-ulm.de
☎ +49 731 50-33611
Fax: +49 731 50-33619
Sprechzeiten:
Mo: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Do: 14:00-16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung