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Hinweise zur Klausur

Ulm University

Hier eine (hoffentlich vollständige) Zusammenfassung der für die Klausur relevanten Informationen:

  1. Bei der Klausur ist ein gültiger Studentenausweis bereitzuhalten.
  2. Für die Teilnahme an der Klausur ist eine vorige Anmeldung im QISPOS nötig; sollten hierbei Probleme auftreten, ist Frau Link die zuständige Sachbearbeiterin im Studiensekretariat.
  3. Sollte eine Anmeldung im QISPOS nicht nötig sein (beispielsweise bei Lehramtskandidaten), wird dennoch um Anmeldung beim Übungsleiter gebeten; dazu genügt eine formlose E-Mail.
  4. Für einen Schein ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Klausur nicht erforderlich, aber hinreichend: Den Schein bekommt, wer entweder 50% der Übungspunkte hat oder die Klausur besteht (oder beides). Für eine Prüfungsleistung (also im Bachelor-Studiengang) ist natürlich dennoch das Bestehen der Klausur nötig.
  5. Das letzte Übungsblatt wird ausschließlich aus Bonuspunkten bestehen, was bedeutet, dass 50% der Übungspunkte offiziell genau 50 Punkte sind; dies bedeutet aber nicht, dass der Stoff des letzten Übungsblattes nicht klausurrelevant ist.
  6. Sollte jemand, der sich für die erste Klausur im QISPOS anmelden muss, nach dem fünften Blatt noch keine 50% der Übungspunkte erreicht haben, möge derjenige bitte Blatt 6 spätestens am 31.5. beim Übungsleiter (He18, E.33) abgeben und auf diesen Umstand hinweisen, sodass der Leistungsnachweis rechtzeitig im QISPOS eingetragen werden kann.
  7. Die Verteilung der Klausurteilnehmer auf die Hörsäle wird wenige Tage vor der Klausur in einer separaten Nachricht bekanntgegeben.
  8. Das einzige in der Klausur zugelassene Hilfsmittel ist ein doppelseitig selbst handschriftlich beschriebenes DIN-A4-Blatt. Insbesondere sind Taschenrechner nicht erlaubt.
  9. Die Teilnahme an der ersten Klausur ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Nachklausur.
  10. Für Physik-Bachelor wird diese Klausur mit der Klausur zur Elementaren Funktionentheorie verrechnet und ergibt eine Gesamtnote für HM3. Sollten die beiden Klausur in der Gesamtheit nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, als Nachklausur eine Kombiklausur über beide Themenbereiche abzulegen.