Informationen zu den neuen FSPO Versionen 2023

Auf dieser Seite informieren wir Sie formlos über wichtige Aspekte rund um das Thema Prüfungsordnungswechsel zum Wintersemester 2023/24 in den Studiengängen Chemie, Wirtschaftschemie und Energy Science and Technology. Die entsprechenden Informationen werden im Lauf des Sommersemesters 2023 fortlaufend zur Verfügung gestellt.

---

24.05.2023: Die SK Chemie beschließt einstimmig die neuen Prüfungsordnungsversionen 2023. Das Studiensekretariat sieht vor, diese noch im Juni/Juli im Fakultätsrat sowie im Senat zu behandeln und anschließend in den Amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Für Dienstag, 27. Juni ist von 8:15 - ca. 10:00 Uhr eine Infoveranstaltung zur neuen Prüfungsordnung vorgesehen (H15). Konkrete Einladung erfolgt über die Semesterverteiler. Voraussichtlich wird zeitnah ein Moodlekurs eingerichtet, in dem vorab Fragen gestellt werden können, die dann bei der Infoveranstaltung behandelt werden. Infos hierzu folgen.

Die FSPO beinhaltet ausschließlich noch Regelungen, die über die Bestimmungen der Rahmenordnung (ASPO) hinausgehen. Es ist daher erforderlich, dass sich Studierende künftig auch intensiver als bisher mit der ASPO befassen. Modulabhängigkeiten, Prüfungsmodalitäten etc. sind künftig nur noch im Modulhandbuch aufgeführt. Erläuterungen zur FSPO und zu relevanten Paragraphen der ASPO werden erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Auch die neuen Studienpläne werden vorab zur Verfügung gestellt.

Die FSPO 2023 wird für alle Studierenden verbindlich, die im/ab WiSe 23/24 ins 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Dies gilt sowohl für den Bachelor als auch den Master. Sie bietet deutlich mehr Flexibilität als die bisherige FSPO 2017, administrative Prozesse wurden verschlankt oder gänzlich entfernt, Mobilitäten sind künftig auch bereits im Bachelor deutlich einfacher realisierbar als bislang durch eine maximal flexibilisierte Anerkennungspraxis (allerdings gibt es derzeit nur sehr wenige Bacheloraustauschplätze) und neu geschaffen wurde weiterhin die Möglichkeit, dass auf dem Masterabschlusszeugnis sogenannte "Profile" ausgewiesen werden können, die sich durch bestimmte Modulwahl ergeben.

Erstmals besteht darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen für die Bachelorstudiengänge Chemie und Wirtschaftschemie die Chance, dass sich Studierende auf Antrag in die neue FSPO umschreiben lassen können. Identische und äquivalente Prüfungsleistungen können dabei übertragen werden. Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn die FSPO in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht wurde und die Frist wird der 1. Dezember 2023 sein. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 90 LP im Transcript of Records als bestanden verbucht sind. Ein solcher Wechsel kommt also vorrangig für den Jahrgang 2022 in Frage, der nach dem SoSe 23 bis zu ca. 60 LP hat/haben kann sowie für Studierende im höheren Semestern, die weniger als die durchschnittliche LP-Summe pro Semester erbracht haben. Weder eine Entscheidung für oder gegen den Wechsel hat Nachteile. Es mag von der persönlichen Studiensituation abhängen, worin umgekehrt der persönliche Mehrwert gesehen wird. Eine eindeutige Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden abgesehen von der Tendenz, dass der Wechsel vermutlich genau dann zu bevorzugen ist, je weniger Leistungspunkte vorliegen, um den weiteren Studienverlauf möglichst unter aktuellsten Rahmenbedingungen durchführen und von neuen Lehrveranstaltungen profitieren zu können.

--- Stand der Informationen bis hierher: 26.05.2023 ---