Informationen des Prüfungsausschusses Psychologie
Regelung zum Erwerb fehlender ECTS-Punkte
ECTS-Punkte können Ihnen fehlen, wenn Sie im Rahmen eines Hochschulwechsels oder Quereinstiegs Studienleistungen anerkannt bekommen haben, die eine geringere ECTS-Anzahl aufweisen als für den Abschluss des jeweiligen Moduls erforderlich. Für den Erwerb der fehlenden ECTS-Punkte müssen Ersatzleistungen (wie z.B. Hausarbeiten) erbracht werden. Der Prüfungsausschuss informiert Sie im Anerkennungsbescheid darüber, wie Sie Ihre fehlenden ECTS-Punkte erwerben können.