- An Kenens
- Promotionssekretariat Dr. phil.
Albert-Einstein-Allee 47
Raum 47.0.214
89081 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-32721
5 Schritte zum Dr.phil.
Eine Promotion besteht neben der fachlichen Ausrichtung auch aus mehreren formalen und organisatorischen Schritten. Auf dieser Seite führen wir Sie strukturiert durch den Prozess – von der Annahme als Doktorand*in bis zur Aushändigung Ihrer Urkunde.
Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm & Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil.
Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm vom 25.07.2019 (Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm)
Promotionsordnung der Universität Ulm für die Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie (Dr. phil.) vom 17.12.2025 (Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil.)
1. Annahme als Doktorand*in Dr.phil.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig im Promotionssekretariat ein
- Antrag auf Annahme als Doktorand*in
- Promotionsvereinbarung
- beglaubigte Nachweise (Zeugnisse inkl. Transcript of Records, Urkunden) des Studienabschlusses (Bachelor, Master)
- aktueller Lebenslauf
- Datenerhebung gemäß Hochschulstatistik
- Bestätigung über Ihre Registrierung im Studiensekretariat als Promotionsstudent*in
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen prüft der Promotionsausschuss, ob alle Anforderungen zur Annahme als Doktorand*in erfüllt sind. Ihre Annahme kann an Auflagen geknüpft sein (Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm, § 6 (5) ). Ggf. werden Ergänzungsleistungen benannt (abhängig vom Studienabschluss) oder die Äquivalenz bei ausländischen Studienabschlüssen geprüft.
§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz: Seit dem 30.03.2018 müssen alle Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen, als Doktorandinnen bzw. Doktoranden immatrikuliert werden. Diese Immatrikulationspflicht besteht bis zur Verteidigung. Eine Exmatrikulation vor dem Termin der mündlichen Prüfung unterbricht das Promotionsverfahren. Bitte informieren Sie sich unter diesem link:
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und von der Immatrikulationspflicht befreit werden möchten, fügen Sie bitte dieses Schreiben ausgefüllt mit einer Kopie Ihres Arbeitsvertrages oder einer Bestätigung der Personalabteilung Ihren Unterlagen bei: PDF
Falls Sie Ihren promotionsberechtigenden Abschluss im Ausland erworben haben, muss geprüft werden, ob dieser gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist.
Bitte legen Sie das Formular zur Äquivalenzprüfung zusammen mit Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in bei. Zur Prüfung Ihrer Zeugnisse sollten diese in originaler Sprache sowie als Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache in beglaubigter Kopie vorliegen. Legen Sie den Zeugnisdokumenten – falls vorhanden – Transcripts of Records und Diploma Supplements bei.
Ihre Unterlagen werden von der Abteilung Zulassung der Universität Ulm geprüft. Diese Äquivalenzprüfung ist ausschließlich für interne Zwecke bestimmt. Alternativ können Sie die Bewertung Ihres Abschlusses selbst bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) vornehmen lassen.
2. Informationen für Ihre Promotionszeit
Die Höchstdauer der Promotion beträgt in der Regel nicht mehr als 6 Jahre. (Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil., §3) Sollten Sie die Promotionsdauer nicht einhalten können, stellen Sie bitte rechtzeitig in Absprache mit der betreuenden Person einen formlosen Antrag auf Verlängerung beim Promotionsausschuss.
- Die Nachwuchsakademie ProTrainU bietet Fortbildungsmöglichkeiten und Kurse zu unterschiedlichen, überfachlichen Qualifikationen sowie Karriereberatung für Promovierende an. www.uni-ulm.de/misc/graduate-professional-training-center-ulm/
- Auch im Programm des Kommunikations- und Informationszentrum (kiz) gibt es regelmäßig Kurse (Bibliothek) speziell für Promovierende. www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/weiteres/kursangebot/
- Generelle Fragen zum wissenschaftlichen Schreiben, richtigen Zitieren und zum Urheberrecht beantwortet Ihnen gern der Service Point Publikationsmanagement des kiz. www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/home/service-points/service-point-publikationsmanagement/
- Informationen zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache finden Sie auf der Seite des Gleichstellungsportals. www.uni-ulm.de/misc/gleichstellungsportal/beratung/ansprechpersonen/gleichstellungsreferat/
- In Konfliktsituationen, vor allem im Rahmen Ihrer Promotionsarbeit, können Sie sich direkt an die Konfliktberatung/Ombudspersonen der Universität Ulm wenden. www.uni-ulm.de/misc/graduate-professional-training-center-ulm/wir-bieten/konfliktberatung-ombudspersonen/
- Das Promovierendenkonvent Proko vertritt die Interessen der Promovierenden der Universität Ulm. www.uni-ulm.de/misc/proko/
3. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Dissertation (Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil., §10)
(1) Die Dissertation kann als Monographie gemäß § 10 Abs. 1 der Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm abgefasst werden.
(2) Abweichend kann die Dissertation auch in Form einer kumulativen Dissertation (§10 Abs. 3)
(3) oder in einer Mischform (§10 Abs. 4) erfolgen.
Nachdem Sie Ihre Dissertation in Abstimmung mit der betreuenden Person fertiggestellt haben, reichen Sie zur Eröffnung des Promotionsverfahrens bitte die folgenden Unterlagen ein. Hierzu können Sie gerne einen Termin mit dem Promotionssekretariat vereinbaren oder die vollständigen Unterlagen per Post einreichen.
- 6 gedruckte Dissertationsexemplare
- 1 Ausfertigung der Dissertation in elektronischer Form als pdf-Datei auf einem beschrifteten Datenträger
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr.phil.
- aktueller Lebenslauf
- Publikationsliste
- Unterschriebene Erklärungen
Diese Liste hilft Ihnen, alle wichtigen Unterlagen für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens zu sammeln: Checkliste
Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus mindestens 4 Personen. Die Mehrheit muss der Universität Ulm angehören. ( Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil., § 9 (1)).
Über die Zusammensetzung der Prüfungskommission entscheidet der Promotionsausschuss.
Der Promotionsausschuss prüft die eingereichten Unterlagen, eröffnet das Promotionsverfahren und bestellt die begutachtenden Personen sowie die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission. Die*der Promovend*in erhält eine Mitteilung zur Verfahrenseröffnung.
Nach Eingang der Gutachten, erfolgt die Auslage von Dissertation und Gutachten innerhalb von 10 Arbeitstagen. Einsichtberechtigt ist der Personenkreis, wie in der Promotionsordnung festgelegt. (Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm, §11 (5)). Wurde nach Beendigung der Auslagefrist kein Einspruch erhoben, beschließt der Promotionsausschuss die Annahme der schriftlichen Promotionsleistung und die Fortführung des Verfahrens. Die*der Promovend*in werden darüber schriftlich per email informiert.
4. Promotionskolloquium
Für die Terminvereinbarung ist in Absprache mit der Prüfungskommission die*der Promovend*in zuständig. Es soll spätestens 6 Wochen nach Eingang der Gutachten innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen. Die offizielle Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt über das Promotionssekretariat, mindestens 5 Werktage zuvor hochschulöffentlich.
Die mündliche Prüfung kann in deutscher oder englischer Sprache stattfinden. Zunächst hält die*der Promovend*in einen 30-minütigen Vortrag über die Dissertation und wird im Anschluss dazu 30-60 Minuten befragt. (Promotionsordnung der Universität Ulm Dr.phil., §12 (3))
Nach erfolgreicher Verteidigung erhält die*der Promovend*in eine voeläufige Bestätigung per Post zugesandt. Diese ist ein Jahr ab dem Datum der Verteidigung gültig. Bitte beachten Sie, dass der Titel Dr. phil. erst nach Erhalt der finalen Urkunde geführt werden darf.
5. Publikationspflicht und Aushändigung der Urkunde
Die*der Promovend*in ist verpflichtet, die Dissertation, nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung, in einer von der betreuenden Person genehmigten Fassung zu veröffentlichen. Die Frist ist dabei auf ein Jahr festgelegt.
Der Titel Dr.phil. darf erst nach Erhalt der Urkunde geführt werden.
Für Fragen rund um die Publikation wenden Sie sich bitte an das Publikationsmanagement kiz.publikationsmanagement(at)uni-ulm.de oder informieren Sie sich hier: www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/forschungsnahe-dienste/publikationsmanagement/
Die Urkunde wird entweder in deutscher oder englischer Sprache erstellt. Es gibt nur ein Original. Mit der Urkunde erhalten Sie 3 beglaubigte Kopien.