Betriebsstufe 3.2 im Überblick
Studierende:
- Lehrveranstaltungen finden digital statt (Ausnahmen: Praxisveranstaltungen, die ein Labor o.Ä. erfordern, Sonderveranstaltungen für Erstsemester). Aktuelle Infos zum Studium finden Sie hier.
- MNS-Maskenpflicht (medizinische Masken, FFP 2-Masken) in Lehrveranstaltungen und auf Lernflächen sowie generell in den Gebäuden der Universität. Bei Präsenzprüfungen gilt eine FFP 2-Maskenpflicht.
- Prüfungen werden digital oder in Präsenz abgehalten. Die Teilnahme an Prüfungen ist während der Corona-Pandemie freiwillig (s. Änderung im LHG zur Regelstudienzeit)
Die Bibliothekszentrale ist zur Ausleihe und als Lernort eingeschränkt geöffnet. Infos auf der kiz-Seite.
Vorbehaltlich anderer Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes will die Uni-Leitung an der "Satzung der Universität Ulm aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie im Bereich Studium und Lehre“ vom 25. November 2020 festhalten.
Rundmail (8.4.2021) der Vizepräsidentin für Lehre, Prof. Olga Pollatos, zum Sommersemester 2021: Lehre weiter überwiegend digital. Ausnahmen: notwendige Praxisveranstaltungen, Sonderveranstaltungen für Erstsemester sowie Prüfungen
- Informationen für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger und zur Überbrückungshilfe für Studierende beim Studierendenwerk
Beschäftigte
- Kontaktmöglichkeiten am Dienstort sind zu minimieren (versetzte Anwesenheit, Homeoffice, Abtrennungen, Besprechungen per Videokonferenz etc.). Pro 10 m2 ist ein Arbeitsplatz zulässig. Insbesondere Beschäftigte mit Büroarbeitsplatz sind aufgefordert, von zuhause aus zu arbeiten, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
- In den Gebäuden der Universität, in Besprechungen und bei Veranstaltungen muss eine medizinische Maske/FFP 2-Maske getragen werden (Ausnahmen: am eigenen Arbeitsplatz ohne Publikumsverkehr und mit ausreichendem Abstand zu weiteren Personen, bei der Nahrungsaufnahme außerhalb der Verkehrswege).
Detaillierte Informationen in den Regelungen zur Betriebsstufe 3.2 (25.1.2021)