FAQs Studium und Lehre

Lehre

Im Wintersemester findet die Lehre an der Universität Ulm überwiegend in Präsenz statt.

Neben der Wissensvermittlung sollen in allen Lehrformaten die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mitstudierenden sowie mit Ihren Lehrenden gefördert werden. Zu allen Lehrformaten werden mindestens organisatorische Informationen auf Moodle bereitgestellt. Vorlesungsinhalte sollen aufgezeichnet oder in anderer geeigneter Form auf Moodle bereitgestellt werden. Wenn Sie wegen Krankheit oder Quarantäne nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, haben Sie so die Möglichkeit, einen Teil des verpassten Lernstoffs nachzuholen. Sehr interaktive Veranstaltungen, in denen diskutiert wird und in denen Sie als Studierende viele eigene Beiträge bringen, werden in der Regel nicht aufgezeichnet.

Sie benötigen für alle Lehrformate ein Endgerät mit Internetverbindung.

Organisatorische Informationen, Vorlesungsaufzeichnungen, Zusatz- und Übungsmaterialen sowie Selbstlernmaterialen werden über Moodle zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Präsenz- und/oder Online-Anteilen in manchen Lehrveranstaltungen verpflichtend ist. Nähere Informationen erhalten Sie durch Ihre Lehrenden.

Eine genauere Übersicht über die Lehrformate erhalten Sie auf dieser Seite.

Eingestellt: 18.03.2020
Geändert: 11.04.2022

Bei allen Präsenzveranstaltungen sind die üblichen Hygienevorschriften und das jeweilige Hygienekonzept zu beachten.

Betretungsregeln der Gebäude der Universität
Sie dürfen die Universität nicht betreten, wenn Sie COVID-ähnliche Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden; auch ist Ihnen eine Teilnahme am Präsenzstudienbetrieb unter diesen Voraussetzungen nicht gestattet. Sollten Sie solche Symptome erst an der Universität feststellen, verlassen Sie bitte laufende Präsenz-Veranstaltungen auf dem Campus und bleiben Sie zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

Betretungsregeln der Gebäude des Universitätsklinikums
Das seit dem 16.03.2022 geltende § 20a Infektionsschutzgesetz gilt weiter, wonach alle Menschen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen. Dies bedeutet, dass Studierende, insbesondere der Medizinischen Fakultät, nach wie vor verpflichtet sind, einen Impf- oder Genesungsnachweis beim Betreten der Gebäude des Universitätsklinikums vorzulegen.

Bitte verhalten Sie sich umsichtig, und lassen Sie sich testen wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie mit dem Corona-Virus infiziert sein könnten. Bitte achten Sie darauf, Ihre Hände regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren. Bitte halten Sie weiterhin, wo immer es möglich ist, Abstand.

Für alle Räumlichkeiten der Universität – explizit für alle Präsenzveranstaltungen und Flächen des Studienbetriebs – empfehlen wir Ihnen im Moment, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen, um sich selbst vor einer möglichen Infektion zu schützen. Bitte zeigen Sie Eigenverantwortung – in Abhängigkeit von Räumlichkeit, Belegungsdichte u.ä. zu agieren; haben Sie aber auch um Toleranz gegenüber anderen, die sich an diese Empfehlung nicht halten.

Der 3G-Nachweis für Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist ab dem 3. April 2022 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind damit keine 3G-Kontrollen in der Universität mehr vorgesehen

Eine Liste der Lehrveranstaltungen - geordnet nach Fachbereichen - finden Sie auf der Seite Informationen zum Studium an der Uni Ulm.

Eingestellt: 19.05.2020
Geändert: 11.04.2022

Betretungsregeln der Gebäude der Universität
Sie dürfen die Universität nicht betreten, wenn Sie COVID-ähnliche Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden; auch ist Ihnen eine Teilnahme am Präsenzstudienbetrieb unter diesen Voraussetzungen nicht gestattet. Sollten Sie solche Symptome erst an der Universität feststellen, verlassen Sie bitte laufende Präsenz-Veranstaltungen auf dem Campus und bleiben Sie zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

Der 3G-Nachweis für Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist ab dem 3. April 2022 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind damit keine 3G-Kontrollen in der Universität mehr vorgesehen.

Betretungsregeln der Gebäude des Universitätsklinikums
Das seit dem 16.03.2022 geltende § 20a Infektionsschutzgesetz gilt weiter, wonach alle Menschen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen. Dies bedeutet, dass Studierende, insbesondere der Medizinischen Fakultät, nach wie vor verpflichtet sind, einen Impf- oder Genesungsnachweis beim Betreten der Gebäude des Universitätsklinikums vorzulegen.

Eine Liste der Lehrveranstaltungen im Wintersemester - geordnet nach Fachbereichen - finden Sie auf der Seite Informationen zum Studium an der Uni Ulm.

Eingestellt: 05.05.2021
Geändert: 11.04.2022

Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und auch als solche geplant werden. Bis auf weiteres wird es für den Lehrbetrieb an der Universität Ulm keine nennenswerten Beschränkungen der Sitz- und Arbeitsplatzkapazitäten in den Lehrräumen mehr geben. Zu Ihren Lehrveranstaltungen können Sie natürlich weiterhin digitale Ergänzungsangebote machen. Organisatorische Informationen sollen auf Moodle bereitgestellt werden. Vorlesungsinhalte sollen aufgezeichnet oder in anderer geeigneter Form auf Moodle bereitgestellt werden. So haben Studierende, die wegen Krankheit oder Quarantäne nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, die Möglichkeit einen Teil des verpassten Lernstoffs nachzuholen. Sehr interaktive Veranstaltungen, in denen diskutiert wird und Studierende viele eigene Beiträge bringen, werden in der Regel nicht aufgezeichnet.

Wenn Sie Ihre Veranstaltung aufzeichnen wollen, verwenden Sie das mobile Aufnahme-Set zur selbstständigen Aufzeichnung und Übertragung Ihrer Veranstaltung via Zoom. Nach dem Ende der Veranstaltung steht in Zoom eine komprimierte Datei zur Verfügung, die Sie noch bearbeiten können, bevor Sie diese via Moodle/Opencast wie bisher veröffentlichen.

Bitte ordnen Sie Ihre Lehrveranstaltungen einer von vier Kategorien zu, um Ihre Studierenden zu informieren:

1.     Präsenz-Format: Nur die Präsenzanteile sind prüfungsrelevant, über Moodle werden organisatorische Informationen, Vorlesungsaufzeichnungen, Literaturempfehlungen, Zusatz- und Übungsmaterialien gegeben. Die Anwesenheit der Studierenden vor Ort wird vorausgesetzt.

2.     Kombi-Format: Sowohl Präsenz- als auch Online-Anteile sind prüfungsrelevant. Prüfungsrelevante Online-Anteile sind z.B. verpflichtende Online-Übungen, elektronische Leistungsnachweise oder Prüfungsstoff der eigenständig erarbeitet werden soll. Die Anwesenheit der Studierenden vor Ort wird vorausgesetzt.

3.     Hybrid-Format: Die Studierenden können zwischen einer Teilnahme an der Lehrveranstaltung in Präsenz oder online wählen. Die Anwesenheit der Studierenden vor Ort wird nicht vorausgesetzt, wenn sie an der Online-Version teilnehmen.

4.     Online-Format: Nur die Online-Anteile sind prüfungsrelevant. In Präsenz können Frage- und Übungsstunden angeboten werden, die Anwesenheit der Studierenden vor Ort wird aber nicht vorausgesetzt.

Eine genauere Übersicht über die Lehrformate erhalten Sie auf dieser Seite.

Für die Studierenden wurde durch die Zentrale Studienberatung eine Landing-Page erstellt, welche diese zu allen relevanten fächerübergreifenden Informationsseiten weiterleitet (die Seite befindet sich noch in Bearbeitung). Wie auch in den letzten Semestern werden die Übersichtsseiten der Fachbereiche zu ihren Lehrveranstaltungen und fachlichen Besonderheiten über die Landing-Page verlinkt.

Hinweise zum Abhalten von Prüfungen und Prüfungseinsichten finden Sie hier.

Hinweise zum Abhalten von Präsenzveranstaltungen mit Studierenden entnehmen Sie der Handreichung.

Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten der Arbeitssicherheit über die aktuell gültigen Hygieneregeln

Eingestellt: 18.03.2020
Geändert: 11.04.2022

Wenn sich Studierende zwischen zwei Lehrveranstaltungen in Präsenz oder zum Lernen an der Universität aufhalten wollen, haben sie die Möglichkeit, sich einen Sitzplatz an einer der Lernflächen oder in einem ungenutzten Lehrraum zu suchen. Eine Buchung von Lernplätzen ist nicht mehr vorgesehen.

Eingestellt: 24.08.2020
Geändert: 11.04.2022

Betretungsregeln der Gebäude der Universität
Sie dürfen die Universität nicht betreten, wenn Sie COVID-ähnliche Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden; auch ist Ihnen eine Teilnahme am Präsenzstudienbetrieb unter diesen Voraussetzungen nicht gestattet. Sollten Sie solche Symptome erst an der Universität feststellen, verlassen Sie bitte laufende Präsenz-Veranstaltungen auf dem Campus und bleiben Sie zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

Betretungsregeln der Gebäude des Universitätsklinikums
Das seit dem 16.03.2022 geltende § 20a Infektionsschutzgesetz gilt weiter, wonach alle Menschen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen. Dies bedeutet, dass Studierende, insbesondere der Medizinischen Fakultät, nach wie vor verpflichtet sind, einen Impf- oder Genesungsnachweis beim Betreten der Gebäude des Universitätsklinikums vorzulegen.

Eingestellt: 05.05.2021
Geändert: 11.04.2022

Bei einem positiven Schnelltestergebnis sind Sie möglicherweise akut an SARS-CoV-2 erkrankt. Sie haben die Pflicht, die Universität Ulm zu verlassen und sich abzusondern. Damit sind Sie von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (inklusive Prüfungen) an der Universität Ulm ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Der Verdacht auf eine Infektion kann nur durch einen negativen PCR-Test ausgeräumt werden. Wird im Falle einer COVID-Infektion eine Quarantäne verhängt, kann diese nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden.

Weitere Hinweise zum Verhalten bei einem positiven Schnelltest finden Sie unter: https://www.uni-ulm.de/universitaet/informationen-zum-coronavirus/ (Verhalten im Verdachtsfall oder bei einer Infektion)

Eingestellt: 05.05.2021
Geändert: 06.07.2021

Prüfungsbetrieb

Auf dem Hochschulgelände und sonstigen für den Studienbetrieb bestimmten Räumen und Flächen (insbesondere Lernflächen) gelten die auf den Seiten der Arbeitssicherheit veröffentlichten Hygieneregeln.

Eingestellt: 28. Januar 2021
Geändert: 19. April 2022

Der 3G-Nachweis für Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist ab dem 3. April 2022 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt sind damit keine 3G-Kontrollen in der Universität mehr vorgesehen.

Eingestellt: 5. Mai 2021
Geändert: 19. April 2022

Ein Rücktritt von der Prüfung ist möglich, bitte melden Sie sich hierfür unverzüglich beim Studiensekretariat und reichen unter Angabe der Matrikelnummer, der Prüfungsnummer und des Studiengangs unverzüglich einen entsprechenden Nachweis ein.

Eingestellt: 5. Mai 2021
Geändert: 29.September 2021

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.

Eingestellt: 18. März 2020
Geändert: 15. Dezember 2021

Studienverlauf

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.

Geändert: 15. Dezember 2021

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben sind erhöht sich damit die Förderungshöchstdauer von BAföG sowie die Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG für alle Studiengänge um die entsprechende Anzahl an Semestern, sprich für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder davor ihr Studium aufgenommen haben um 4 Semester, für Studierende, die im Wintersemester 2020/21 ihr Studium begonnen haben um 3 Semester und für Studierende, die im Sommersemester 2021 ihr Studium begonnen haben um 2 Semester und Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben um ein Semester.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der BAföG-Seite des Studierendenwerks Ulm.

Eingestellt: 14. Januar 2021
Geändert: 19. April 2022

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.

Eingestellt: 18.03.2020
Geändert: 15.12.2021

Zuletzt geändert: 11.04.2022 (Studium und Lehre)

Medizinstudierende finden fachspezifische COVID-FAQs zum Lehrbetrieb und zu Prüfungen bei Moodle (Login erforderlich!)