Kinderkrippe (Kinder bis 3 Jahre)

Die Kindertagesstätte in der Staudinger Str. 3 wurde 2007 gemeinsam von Universitätsklinikum und Universität errichtet. Die Universität verfügt über zwei Gruppen à 10 Plätze. Die Gesamtträgerschaft hat das Universitätsklinikum übernommen.

Die Einrichtung hat wenig Schließtage. Diese sind in der Regel an Weihnachten und um den Jahreswechsel. Zusätzlich gibt es: pädagogischer Planungstag, Schulung für das Kita-Personal.

Es stehen zwei Buchungsmodelle zur Verfügung:
1.) Froschgruppe ganztags (Mo-Do 7-17.30 / Fr 7-17 Uhr)
2.) Igelgruppe Mo-Fr 8-15 Uhr.
Die Plätze sind sehr beliebt und es befinden sich regelmäßig Kinder auf der Warteliste. Hin und wieder können aber auch noch kurzfristig einzelne Kinder aufgenommen werden. Die Aufnahme eines Kindes setzt voraus, dass dieses mehr als sechs Monate betreut werden soll.

Für die beiden Uni-Gruppen können Kinder von Beschäftigten sowie Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität (ohne Klinikum und klinisch-theoretischer Bereich der Medizinischen Fakultät) angemeldet werden. Studierende können ihre Kinder bei der Krippe des Studierendenwerks anmelden.

Besichtigungstermine finden in der Regel am 1. Donnerstag im Monat statt. Bitte melden Sie sich hierzu unter der Tel. Nr. 0731 500 69100 an.

Benachrichtigen Sie unbedingt so früh wie möglich die Wohnsitzgemeinde Ihres Kindes über die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Kindertagesstätte. Im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs erwartet die Universität von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde einen Förderzuschuss für die Betriebskosten. Dieser ist eine wichtige Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes in unserer Kindertagesstätte. Dies ist auch bei einem Umzug an einen anderen Ort zu beachten. Sollten Sie zwei Wohnsitze haben, kann es sein, dass sich die Wohnsitzgemeinden weigern, den Förderzuschuss zu bezahlen. Dann ist die Förderzuschussbezahlung unbedingt so früh wie möglich zu klären und der Familienservice darüber zu informieren.
Kein Förderzuschuss = keine Kinderbetreuung oder alternativ: Kostenübernahme durch die Eltern
ergänzender Hinweis für Bayern:
Wenn Sie in Bayern wohnen, nach oder innerhalb Bayerns umziehen, stellen Sie zur Sicherung des Förderzuschusses Bezuschussung so früh wie möglich einen Gastkindantrag bei der (künftigen) Wohnsitzgemeinde Ihres Kindes. Nur wenn diese den Antrag schriftlich bewilligt, ist die Betreuung in unserer Kindertagesstätte (weiter) möglich. Vereinzelt genehmigen bayrische Kommunen diesen Antrag nicht oder erst ab dem Folgemonat.

Wenn Sie einen Umzug planen, informieren Sie bitte stets auch Frau Stöckle (Formular für die Adressänderung sehen Sie oben). Von mir können Sie auch ein Formular für den Gastkindantrag erhalten, der bei bayrischen Kommunen erforderlich ist.

 

Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten, können Sie bei Ihrem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen, evtl. sogar eine Kitagebührenbefreiung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz sollen seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit werden, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Die Uni-Kinder von Krippe und Kindergarten besuchen die Uni-Verwaltung im Advent und singen Weihnachtslieder; hier: Fotos aus 2019 und 2023.