Forschungsprofil

 

Der Forschungsschwerpunkt der im Juli 2012 in der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung eingerichteten rechtswissenschaftlichen Professur für Wirtschafts- und Steuerrecht liegt im nationalen und internationalen Unternehmens-, Finanz- und Steuerrecht mit besonderem Augenmerk auf der Digitalisierung des Rechts und aus der Perspektive des Privatrechts. Mit diesem Schwerpunkt profitiert die Professur von Anknüpfungs­möglich­keiten in der Fakultät insbesondere in den Schwerpunkt­berei­chen Wirtschafts­prüfung, Versicherungswirtschaften, Unternehmensleitung, Finanz­wissenschaften, Wirtschaftsmathematik, Statistik und Behavioral Economics, von der Einbettung in eine ingenieurs- und naturwissenschaftlich ausgerichteten Universität und der innovationsstarken Wirtschaftsregion Ulm.

Untersucht werden Grundfragen in den Über­schneidungs­bereichen des Zivil-, Unternehmens-, Finanz- und Steuer­rechts. Dazu zählen im Privatrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht etwa die wirtschaftliche Betrachtungsweise, im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht die Ausgestaltung und Einordnung von Finanzinstrumenten, das Zusammenspiel von Kapitalmarktrecht und Investmentsteuerrecht, die Querschnittsmaterie der betrieblichen Altersversorgung, das internationale Gesellschafts- und Steuerrecht, insbesondere Fragen der Anknüpfung, der Auslegung internationaler völkerrechtlicher Verträge und die Behandlung grenzüberschreitender Kapitaleinkommen. In interdisziplinären Verbünden und im Austausch mit der Praxis widmet sich die Professur der Anwendung quantitativer Methoden der Rechtswissen­schaft und Anwendungen von Distributed-Ledger-Technologien sowie Legal Tech im engeren Sinne.

Die betriebene Forschung hat den Anspruch, zugleich einen international sichtbaren Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs als auch einen praxisrelevanten Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts zu leisten. Im Gesellschafts- und Steuerrecht steht die Neutralitätsfunktion der Wissenschaft im Vordergrund. Ziel ist die Entwicklung gerechter, praktikabler und im internationalen Systemwettbewerb wettbewerbsfähiger Handlungsvorschläge für die Rechts- und Steuerpolitik, die Rechtsprechung, die Beratungs- und Verwaltungspraxis.