Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen
Das Unfallgeschehen soll - neben der ärztlichen Versorgung - möglichst umfassend im Sinne einer späteren Nachvollziehbarkeit in Hinblick auf mögliche straf- und zivilrechtliche Folgen dokumentiert werden.
- Bevor die im Folgenden beschriebene Dokumentation (Unfallanzeige deutsch und englisch) zum Unfallgeschehen erfolgt, hat die ärztliche bzw. notärztliche Versorgung des Verunfallten absoluten Vorrang (siehe Alarmplan).
- Informieren Sie die Rettungskräfte - je nach Schwere des Unfallgeschehens. Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, den Notarzt zu rufen (112).
- Der oder die Verunfallte darf in keinem Fall allein oder in Begleitung eines Kollegen oder einer Kollegin in einem Privatfahrzeug ärztliche Hilfe aufsuchen.
- Die Behandlung eines Arbeits- oder Wegeunfalles sollte in jedem Fall von einem Durchgangsarzt (von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ärzte) durchgeführt werden.
- Angaben zur Person.
- Wann und wo geschah der Unfall.
- Angaben zu Zeugen des Unfallgeschehens.
- Mittels (digitaler) Fotografie möglichst frühzeitig das Geschehen umfassend dokumentieren.
- Unfallbeteiligte Gegenstände und Materialien sichern und nach Maßgabe der Gefährdung möglichst nicht verändern
- Erstatten Sie eine Unfallanzeige.
- Informieren Sie unverzüglich die für Sie zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder deren Vertreter in der Abteilung V-5.