Fachprüfungsausschuss der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge (Biomedizinische Technik, Elektrotechnik und Informationstechnologie, Communication and Information Technology, Sensorsystemtechnik)

Kontaktmodalitäten

Aufgrund des Coronavirus führt der Prüfungsausschuss Beratungen soweit möglich per Email (pa-ingenieurwissenschaften(at)uni-ulm.de) durch. Ihre E-Mail muss die Bescheinigung über alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (über campusonline.uni-ulm.de abrufbar) im PDF-Format enthalten. Je nach Anliegen (siehe unten) sind weitere Unterlagen anzuhängen. Verwenden Sie Ihre Uni-Ulm-E-Mail-Adresse. Sollte Ihr Anliegen nicht per Email geregelt werden können, so geben Sie bitte auch eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind. Sie werden dann angerufen. 

Bitte füllen Sie alle Formulare weitestgehend aus, bevor Sie Kontakt mit dem Fachprüfungsausschuss aufnehmen. Benennen Sie die Datei(en) bitte nach dem Muster [Nachname_Vorname]_[Datum = YYYYMMDD]_[1,2,3,...].pdf, bspw. Robespierre_Maximilien_17890714_1.pdf.

Alle Anträge müssen bei der Einreichung unterschrieben werden!

Hinweise zu typischen Anliegen

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen (auch die zu der das Studium abgeschlossen sein muss) für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester. Die Fristverlängerung wurde durch Änderung von §32 Abs. 5a des Landeshochschulgesetzes umgesetzt.

Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 (6) der Rahmenordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden.

Die Übernahme von Prüfungen mit identischer Prüfungsnummer und eindeutiger Einordnung können Sie direkt im Studiensekretariat erbitten. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von einem Semester nach Prüfungsdatum bzw. nach Aufnahme des neuen Studiengangs.

Um die Anerkennungen von Leistungen aus anderen oder vorhergehenden Studiengängen und Auslandsaufenthalten zu beantragen, bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzubereiten und vollständig per E-Mail einzureichen:

  1. Die Formulare Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Weitere Seiten zum Antrag auf Anerkennung (siehe Anerkennungen, dort zwei separate Dateien für erste und nicht-erste Seiten!) ausfüllen. Verwenden Sie Acrobat Reader. Mit Adobe LifeCycle Designer erstellte Dateien können leider nicht weiterverarbeitet werden! Die Formulare müssen weitestgehend ausgefüllt und als PDF eingereicht werden. Achten Sie vor dem Versand darauf, dass die ausgefüllten Informationen korrekt abgespeichert wurden, Dateien weiterhin editierbar und mittels Acrobat Reader lesbar sind.
  2. Bei extern erbrachten Leistungen, die Sie als bestimmte interne Leistung anerkennen möchten, müssen Sie auch das Formular „antrag_anerkennung_von_pruefungsleistungen“ ausfüllen. Sie finden dieses Formular auf der rechten Seite dieser Website zum Herunterladen. Dieses Formular muss von dem/der zuständigen Ulmer Dozierenden unterschrieben werden. Melden Sie sich bei dem/der Ulmer Dozierenden mit dem Formular, der Modulbeschreibung der extern erbrachten Leistungen und Zeugnisse (transcript of records) an.
  3. Die Studienbescheinigungen oder Zeugnisse (transcript of records) des alten und des neuen Studiengangs.
  4. Bei Leistungen, die nicht mehr im Modulhandbuch aufgeführt sind, und bei extern erbrachten Leistungen müssen die entsprechenden Modulbeschreibungen vorgelegt werden.

Gemäß einer vom Prüfungsausschuss gefassten Regelung, werden Sie ab Anerkennungen im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten um ein Fachsemester höher eingestuft (Ausnahme: Auslandssemester).

Achtung: Offene Prüfungsverfahren können nicht durch eine Anerkennung abgeschlossen werden!

  1. Verlängerung der Bearbeitungszeit aus fachlichen Gründen: Die Bearbeitungszeit kann, sofern es sich um eine klar zu benennende, vom Studierenden nicht zu vertretende Forschungsunwägbarkeit handelt, bei der Bachelorarbeit um höchstens zwei Wochen und bei der Masterarbeit um höchstens vier Wochen verlängert werden (ASPO 2022). Der Antrag ist durch die betreuende Hochschullehrkraft mittels Unterschrift zu bestätigen.
  2. Verlängerung wegen Unterbrechung der Bearbeitung: Sollten Sie die Bearbeitung ohne eigenes Verschulden unterbrechen müssen z.B. wegen eigener Krankheit, bei einem Todesfall ersten Grades, bei Krankheit eigener Kinder, bei längerer zeitintensiver Pflege eines Angehörigen oder wegen der Corona bedingten Einschränkungen, so ist eine Verlängerung um den Unterbrechungszeitraum möglich. Wenn Sie eine Fristverlängerung wegen eigener Krankheit beantragen wollen, dann lassen Sie bitte das Formular (Siehe Downloadbereich)  für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit von ihrem Arzt ausfüllen und reichen das Formular unverzüglich per E-Mail an das Studiensekretariat (der Prüfungsausschuss muss bei eigener Krankheit nicht involviert werden) ein. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes reicht für die Verlängerung aufgrund von Krankheit leider nicht aus. Die Frist wird dann in der Regel bis zum Datum des letzten Tages der Krankschreibung verlängert. Im Falle von anderer Art von Einschränkungen ist dem Prüfungsausschuss ein detaillierter Plan vorzulegen, der aufzeigt, warum Aufgaben nicht erledigt werden konnten, welche Aufgaben noch bis zur Abgabe der Abschlussarbeit zu erledigen sind, wieviel Zeit diese jeweils in Anspruch nehmen und wann diese jeweils fertig gestellt werden. Dieser Plan ist durch die betreuende Hochschullehrkraft mittels Unterschrift zu bestätigen.

Antrag und Unterlagen sollen zeitnah (unverzüglich nach Bekanntwerden des Hindernisses) und innerhalb der durch die Rahmenprüfungsordnung gesetzten Fristen per Email eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss behält sich vor, sich die Herkunft der (gescannten) Nachweise von der ausstellenden Person bestätigen zu lassen.

 

Eine Verlängerung der Studienzeit ist in der Regel möglich, wenn der/die Studierende nicht für die Gründe verantwortlich ist, warum er/sie das Studium in der vorgegebenen Zeit nicht abgeschlossen hat. Der Antrag muss die Situation ausführlich erläutern und einen detaillierten Plan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie der/die Studierende das Studium erfolgreich abschließen möchte. Alle für den Antrag relevanten Unterlagen sind ebenfalls einzureichen. Bei Krankheit muss eine Bescheinigung (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Krankschreibung) vorliegen, die aufzeigt, in welchem genau datierten Zeitraum man arbeits-, studier- oder prüfungsunfähig war. Die Verlängerung wird um diesen Zeitraum gewährt werden.

Antrag und Unterlagen sollen zeitnah (unverzüglich nach Bekanntwerden des Hindernisses) und innerhalb der durch die Rahmenprüfungsordnung gesetzten Fristen per E-Mail eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss behält sich vor, sich die Herkunft der (gescannten) Nachweise von der ausstellenden Person bestätigen zu lassen.

Eine Beurlaubung muss in folgenden Fällen von den Prüfungsausschüssen genehmigt werden:

  • Stipendium, dessen Bedingungen den Besuch von Lehrveranstaltungen nicht erlauben.
  • Praktische Tätigkeit, die dem Studienziel dient und nicht Bestandteil von Studien- und Prüfungsordnungen ist.

In diesen Fällen muss ein Antrag per E-Mail eingereicht werden. Das Formular finden Sie hier. Alle für den Antrag relevanten Unterlagen (z.B. Vertrag über Praktische Tätigkeit) müssen ebenfalls eingereicht werden.

Bescheinigungen für die Studienabschussförderung werden vom Studiensekretariat ausgestellt.

Für den Leistungsnachweis (§ 48 Bafög) reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  1. Weitestgehend ausgefülltes BAföG-Formular 
  2. Bescheinigung über alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und Bescheinigung über die Durchschnittsnote 

Perspektivische Leistungsnachweise (Ausstellung vor der Frist 30.09./31.03.) werden positiv ausgestellt, wenn Sie die Orientierungsprüfung bestanden haben.

Durch Corona gilt Folgendes: Für Erstsemester (WiSe 20/21) gilt, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein Semester verschiebt (die BAFöG Förderungshöchstdauer ist analog um ein Semester erhöht); für Studierende, die im SoSe 20 und im WiSe 20/21 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises um zwei Semester (gleiches gilt für die Förderungshöchstdauer).

Für eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit existiert ein offizielles Formular in deutscher und englischer Sprache (siehe 'allgemeine Formulare'). Hintergrund ist, dass es nicht der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, sondern der Prüfungsbehörde obliegt, festzustellen, ob eine zu prüfende Person ausreichend durch ihre Erkrankung beeinträchtigt war, um eine Prüfung nicht anzutreten.

Mit der Änderung folgen wir einer richterlichen Empfehlung (Verwaltungsgericht Sigmaringen), derzufolge es statthaft ist, von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt auch die Schilderung der tatsächlichen Krankheitssymptome zu verlangen. Damit soll die Beurteilung der eingereichten Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit und damit auch die Entscheidung, die Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen oder nicht, erleichtert werden.
(Rundschreiben Bruno Franz, Studiensekretariat, 27. Oktober 2017)

Bitte beachten Sie diese Bedingungen, wenn Sie Fristverlängerungen beantragen.

Im Rahmen der Beratungs- und Entscheidungstätigkeit des Prüfungsausschusses werden persönliche Daten erhoben. Diese Daten werden fallspezifisch an

  • Mitglieder des Ausschusses, die an der Uni Ulm fest angestellt sind, sowie deren Weisungsgebundene (bspw. Sekretariat) - gesamte Akte -
  • relevante Co-Adressatinnen und Co-Adressanten von Entscheidungen (bspw. Studiensekretariat, Studierendenwerk (BAFöG), Ausländische Hochschule) - nur Entscheidung -

weitergegeben.

Alle für einen Beschluss relevanten Dokumente werden seitens des Prüfungsausschusses bis fünf Jahre nach finaler Exmatrikulation des/der Studierenden an der Universität Ulm elektronisch und/oder in Papierform aufbewahrt, danach sachgerecht vernichtet bzw. gelöscht.

Ansprechpartner

Dr.-Ing. Margarita Puentes-Damm
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an mich. Wenn Sie eine Studienfachberatung benötigen, können wir auch eine telefonische oder Videokonferenz vereinbaren.

Sitzungen Wintersemester 2023/24

Mi. 08.11.23
Mi. 20.12.23
Mi. 07.02.24

Sitzungen Sommersemester 2024

Mi. 08.05.
Mi. 05.06.
Mi. 10.07.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge mindestens zwei Wochen vor der Sitzung ein.

For Communication and Information Technology (or if you prefer information in English) please change the language of the Website.

Gremienmitglieder

ProfessorInnen
Prof. Dr.-Ing. Christian Damm (Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Joachim Deutscher (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Klaus Dietmayer
Prof. Dr.-Ing. Albrecht Rothermel

Wissenschaftlicher MitarbeiterInnen
Dr. Werner Teich,
Dr.-Ing. Margarita Puentes-Damm

Studierende
Studentische Mitglieder:

Biomedizinische Technik
N.N.

Elektrotechnik und Informationstechnologie
Bachelor: Julius Hense

Communication and Information Technology
N.N.

Sensorsystemtechnik
N.N.