Studienplatztausch

Einen Antrag auf Studienplatztausch können

  • Studierende ab dem zweiten Fachsemester

stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

Ein Ringtausch über mehrere Personen ist ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr möglich.

Aktuelle Informationen

Ein Ringtausch über mehrere Personen ist ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr möglich.

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien bezogen auf das Fachsemester finden Sie hier

Aktualisiert:  16.02.2023 - Gültigkeit für den Studienplatztausch ab/zum Sommersemester 2023

Bewerbungsfristen Human-/Zahnmedizin   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:   01.06. - 15.09.
                          
Sommersemester:  01.12. - 15.03.

Bewerbungsfristen zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:     01.06. - 15.07.
                          
Sommersemester:  01.12. - 15.01.

Nachreichfrist - Staatsexamen Humanmedizin:

  • für die Fachsemester 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10  - keine Nachreichfrist
  • für das 5. Fachsemester - Physikum oder Anrechnungsbescheid
    für das Wintersemester bis zum 30.09. (Posteingang) und
    für das Sommersemester bis zum 31.03. (Posteingang)

Nachreichfrist - Staatsexamen Zahnmedizin:

  • keine Nachreichfrist

Nachreichfrist  - zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge:

  • für das Wintersemester bis zum 1.09.  (Posteingang) und
  • für das Sommersemester bis zum 1.03. (Posteingang)

 

Kontakt

Studienplatztausch

Öffnungszeiten

Di: 10:00 - 11:30 Uhr
      14:00 - 15:30 Uhr
Do: 09:00 - 11:30 Uhr
(gerade Kalenderwoche)

Telefonisch erreichbar

Mo: 09:00 - 11:30 Uhr
       14:00 - 15:30 Uhr
Di: 10:00 - 11:30 Uhr
      14:00 - 15:30 Uhr
Do: 09:00 - 11:30 Uhr

Abteilung Zulassung Dez II-1
Helmholtzstr. 22
89069 Ulm
Deutschland
Raum: HeHo 22 E.65
Telefon: +497315024444

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien bezogen auf das Fachsemester finden Sie hier

 

Dem Antrag auf Studienplatztausch müssen Sie folgende Unterlagen beifügen - jeweils in einfacher Kopie:

  • Bewerber*innen mit deutschem Bildungsnachweis: Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten) incl. der Angabe zur Note und dem Datum;
  • Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis: originalsprachlichen Sekundarschulabschlusszeugnisses sowie der amtlichen Übersetzung ins Deutsche oder Englische; Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z.B. DSH-2, TestDaF 4x4, telc Deutsch C 1 Hochschule, Feststellungsprüfung). Deutsche mit ausländischem Bildungsnachweis benötigen außerdem einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle;
  • Zulassungsbescheid von hochschulstart bzw. der Hochschule;
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemes­terzahl;
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel;
  • ggf. Kopien der (vorläufigen/endgültigen) Prüfungszeugnisse (Zeugnis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, Anrechnungsbescheid);
  • Hochschulortwechsler*innen aus EU-Ländern und Quereinsteiger*innen: Kopie des endgültigen Anrechnungsbescheids eines Landesprüfungsamts sowie für die Bewerbung zum 1. klinischen Studienabschnitts das Zeugnis bzw. Leistungsnachweis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung;
  •  
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Antrages auf Studienplatzwechsel müssen alle erforderlichen Nachweise befügt werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Unterlagen müssen in Papierform werden.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Antrages erforderlich sein.

Den Antrag auf Studienplatztausch finden hier (pdf).

Der Antrag muss in Papierform an der Universität Ulm mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften eingegangen sein.

Postadresse:
Universität Ulm
Abt. II-1 Zulassung
Studienplatztausch
Helmholtzstrasse 22
89081 Ulm

Ein Ringtausch über mehrere Personen ist ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr möglich.

 

N.N.