Grundsätze zur Tierforschung an der Universität Ulm

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Ulm forschen zu den großen globalen Herausforderungen. Dazu gehören die Themen Mensch und Gesundheit sowie Alterung. Gerade in der biomedizinischen Forschung – beispielsweise zu häufigen Erkrankungen wie Krebs oder Alzheimer sowie zu traumatischen Verletzungen – sind Tierversuche in vielen Fällen unerlässlich.

Wann immer möglich nutzen Ulmer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alternative Methoden. Diese können Tierversuche jedoch in absehbarer Zeit nicht vollständig ersetzen. Selbstverständlich sind alle Tierexperimente an der Universität Ulm behördlich genehmigt und werden von Tierschutzbeauftragten überwacht.

Folgende Grundsätze bestimmen das Handeln der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Forschung und Lehre.

Grundsätze zu Tierversuchen

Tierversuche werden nur dann durchgeführt, wenn sie notwendig und unerlässlich sind.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Ulm forschen zu den großen biomedizinischen Fragestellungen unserer Zeit: Sie wollen verstehen, wie biologische Systeme funktionieren und welche Prozesse bei einer Krankheit im Körper ablaufen. Diese Erkenntnisse sind grundlegend für neue und verbesserte Therapien von Patienten, die zum Beispiel an Krebs und neurologischen Erkrankungen leiden, oder die einen schweren Unfall hatten. Neben dieser patientennahen Forschung werden Tierversuche auch in der Grundlagenforschung mit großem Erkenntnisgewinn durchgeführt.

Wann immer möglich arbeiten Forschende der Universität Ulm mit tierversuchsfreien Methoden, wie zum Beispiel mit Zell- und Organkulturen oder Computersimulationen. Untersuchungen am lebenden Tier sind jedoch nach derzeitigem Stand der Wissenschaft unverzichtbar, wenn in einem Krankheitsgeschehen das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Zellen innerhalb eines Organs oder von Organsystemen aufgeklärt werden muss. Gleiches gilt für die Prüfung neuer Behandlungsverfahren und Wirkstoffe. Dabei wird die Notwendigkeit jedes einzelnen Tierversuchs unter Berücksichtigung des zu erwartenden Erkenntnisgewinns sorgfältig abgewogen.
Insgesamt legen die Forschenden höchsten Wert auf tierschutzrechtliche und ethische Grundsätze, sie arbeiten transparent und sind offen für den Dialog.

Die 3Rs stehen für „Replacement, Reduction, Refinement“. Auch an der Universität Ulm bestimmen diese Leitlinien die Planung sowie das behördliche Genehmigungsverfahren von Tierversuchen.

  • Das Prinzip „Replacement“ beschreibt, dass Forschende Tierversuche vermeiden und möglichst tierfreie Alternativen einsetzen. Solche Alternativen werden immer besser, vielfältiger, verlässlicher und somit häufiger verwendbar. Trotzdem sind sie auf absehbare Zeit nicht in der Lage, die komplexen Vorgänge zwischen den einzelnen Systemen eines lebenden Organismus adäquat abzubilden und somit Tierversuche vollständig zu ersetzen.

  •  „Reduction“ bedeutet, dass alle Tierversuche sorgfältig durchdacht und geplant werden müssen, um so wenig Tiere wie möglich, aber so viele wie nötig zu verwenden. In jedem Fall ist es das Ziel der Forschenden, zuverlässige statistisch belastbare Aussagen treffen zu können.

  • Nach dem Prinzip „Refinement“ ist die Belastung der Tiere im Versuch möglichst gering zu halten: Schmerzen müssen minimiert und die Pflege dem Versuch angepasst werden. Dies entspricht zum einen dem Leitgedanken des Tierschutzes, zum anderen stellt es die Qualität und Verlässlichkeit der Versuchsergebnisse sicher.

Alternativen zu Tierversuchen werden erforscht und bevorzugt eingesetzt.

Die Entwicklung von tierversuchsfreien Alternativmethoden wird an der Universität Ulm aktiv gefördert. Beispielsweise arbeiten Forschende intensiv an einem menschlichen Vollblutmodell zur Simulation von Gerinnungs- und Abwehrvorgängen im menschlichen Blut. An der Universität werden zudem wegweisende Versuche an neu entwickelten „Minidarm-“ und „Minigehirn-Modellen“ im Reagenzglas durchgeführt. Zudem sind Ulmer Forschende führend in der Entwicklung von künstlichen zellbasierten Lungenbläschen („lung on the chip“).

Weiterhin werden zunehmend Computersimulationen eingesetzt, um komplexe Vorgänge im menschlichen Körper modellhaft nachzustellen und besser zu verstehen. Dem Einsatz von Zellkulturen, Gewebeproben oder Computersimulationen bleiben allerdings deutliche Grenzen gesetzt, da sie lediglich Teilaspekte der äußerst komplexen Vorgänge im Lebewesen simulieren.
Aus diesem Grund wird in absehbarer Zeit auf Untersuchungen am lebenden Tier nicht völlig verzichtet werden können.

Der Einsatz von Tieren in lebenswissenschaftlichen Studiengängen ist derzeit notwendig, um die Ausbildungsqualität zu sichern.

Ziel eines lebenswissenschaftlichen Studiengangs wie Biologie oder Medizin ist unter anderem ein tiefes Verständnis der anatomischen Baupläne von Organismen. Diese Kenntnis lässt sich nur zum Teil über Computersimulationen und weitere tierfreie Modelle erlangen. Daher werden in den Lebenswissenschaften Tiere und Material von toten Tieren in der Lehre eingesetzt. Die Anzahl und die Belastung der verwendeten Tiere wird auf einem möglichst geringen Maß gehalten. Auch in der wissenschaftlichen Weiterbildung werden Tiere eingesetzt, um den Umgang sowie Eingriffe am Tier zu erlernen, und um eine hohe Qualität der Versuche sowie der daraus resultierenden Erkenntnisse sicherzustellen.

Die optimale Haltung und Pflege der Versuchstiere ist oberstes Ziel der Forschenden.

Für die Universität Ulm steht der Tierschutz an erster Stelle: Eine artspezifische Haltung sowie die bestmögliche Pflege und Betreuung ist eine Selbstverständlichkeit und folgt anerkannten wissenschaftlichen und tiermedizinischen Grundsätzen.

Im Tierforschungszentrum werden ausschließlich qualifizierte Personen mit der Pflege betraut. Beschäftigte in den Bereichen Tiermedizin und Pflege bilden sich regelmäßig fort, um den hohen Ansprüchen der Tierhaltung gerecht zu werden. Darüber hinaus achten auch die Tierschutzbeauftragten auf die Einhaltung aller Tierschutzbelange. Zudem kontrolliert das Veterinäramt regelmäßig die Tierhaltungseinrichtungen. Die Herkunft und der Verbleib aller an der Universität Ulm eingesetzten Tiere ist eindeutig nachweisbar und wird jährlich an die Behörden kommuniziert.

An der Universität Ulm wird streng auf die Einhaltung des Genehmigungsverfahrens bei Tierversuchen geachtet.

Die Durchführung von Tierversuchen ist durch das deutsche Tierschutzgesetz streng reguliert. Zudem räumt die EU Richtlinie 2010/63/EU dem Tierschutz in der tierexperimentellen Forschung einen hohen Stellenwert ein. Um anspruchsvolle Forschung und höchste Tierschutzstandards zu vereinbaren, wird an der Universität Ulm streng auf die Einhaltung des Genehmigungsverfahrens geachtet.

Vor jedem Tierexperiment wird unter Einbeziehung der Tierschutzbeauftragten ein Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt. Dort prüft eine Kommission, bestehend aus Forschenden und Vertretern des Tierschutzes, die Plausibilität, die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit des Versuchs. Erst nach einem Votum der Kommission entscheidet das Regierungspräsidium über die Genehmigung.

Die Tierschutzbeauftragten der Universität Ulm sind in diesem Verfahren zentrale Ansprechpartner für die Forschungseinrichtung und die Genehmigungsbehörde. Dabei sind sie unabhängig und nicht an den jeweiligen Versuchen wissenschaftlich beteiligt.

Tierexperimente an der Universität Ulm

An der Universität Ulm sind in 2021 insgesamt 31.700 Tiere in Versuchen eingesetzt worden. Bei den verwendeten Tieren handelte es sich vor allem um Mäuse (ca. 60 %) und Fische (rund 37 %).

Weiterhin eingesetzt wurden: Ratten, Krallenfrösche, Hamster, Schweine, Schafe und Kaninchen (maximal jeweils 1,1 % der 2021 verwendeten Tiere).

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