Nominiert werden können Studierende sowie Doktorand*innen aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Fachrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin,
- die eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominierenden Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können
- die im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut der Datenbank anabin gewährleisten
- deren letzter Studienabschluss bzw. letzte Immatrikulation nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (mit Ausnahmen, siehe FAQ)
- die nachweislich über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch auf Niveau B2 verfügen
- die sich zum Zeitpunkt der Nominierung nicht in Deutschland oder im EU-Ausland aufhalten.
Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.