Ab dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die keine EU-Bürger*innen sind, 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester bezahlen, wenn sie zum Zwecke des Studiums kommen und einen Abschluss anstreben.
Keine Studiengebühren müssen Drittstaatler*innen bezahlen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, beispielsweise, wenn sie in Deutschland ihr Abitur gemacht haben, mit Deutschen verheiratet oder als Flüchtlinge anerkannt sind.
Für das Zweitstudium müssen 650 Euro pro Semester bezahlt werden. Eine Ausnahme hiervon ist die Ausbildung zum/zur Kieferchirurg*in. Diese Regelung gilt für alle neu immatrikulierten Studierenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.