Bürgeramt / Ausländerbehörde

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Ulm oder Neu-Ulm beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt anmelden.

Einwohnermeldeamt Ulm

Stadt Ulm (Bürgerdienste)
Olgastraße 66
89073 Ulm

Anmeldung: Meldewesen
Aufenthaltstitel: Ausländerbehörde Ulm

Studierende, die in Ulm wohnen, müssen sich hier anmelden. Zusätzlich müssen Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr vorläufiges Visum vorlegen und ihren elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Einwohnermeldeamt Neu-Ulm

Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Anmeldung: Bürgerbüro

Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

Aufenthaltstitel: Landratsamt

Studierende, die in Neu-Ulm wohnen, müssen sich im Bügerbüro anmelden.

Als Nicht-EU-Angehörige*r müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden und im Landratsamt ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.

Wohnort außerhalb von Ulm und Neu-Ulm

Melden Sie sich im Rathaus Ihrer Stadt an und fragen Sie dort nach den weiteren Schritten bzw. informieren Sie sich auf der Homepage Ihres Wohnortes.

Benötigte Dokumente bei der Anmeldung

  • Personalausweis (bei EU-Staaten) / Reisepass (bei Nicht-EU-Staaten)
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug
  • Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich ihr vorläufiges Visum vorlegen und einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie sich bei der Behörde, bei der Sie sich angemeldet haben, wieder abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug. Bei einem Umzug innerhalb von Ulm oder Neu-Ulm müssen Sie ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung über Ihren Auszug aus der alten Wohnung und Ihren Einzug in die neue Wohnung bei der Stadt Ulm bzw. beim Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm vorlegen (d.h. Ihren Wohnsitz ummelden).