Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Bewerbung an der Gasthochschule

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2018/19

Nominierung an der Gasthochschule

Nachdem alle Studierenden, die für einen Platz an derselben Universität ausgewählt wurden, ihre Annahmeerklärung eingereicht haben, werden wir diese an der jeweiligen Partnerhochschule nominieren. Sie werden über die erfolgte Nominierung in Kenntnis gesetzt.

Bewerbung an der Gasthochschule

Nachdem Sie an der Partnerhochschule nominiert wurden, müssen Sie sich dort als Erasmus-Student bewerben. Jede Hochschule hat andere Bewerbungsfristen und verlangt andere Unterlagen. In manchen Fällen müssen Sie Ihre Daten in ein Online-Portal eingeben und weitere Unterlagen in dieses Portal hochladen; in anderen Fällen müssen Sie Ihre Unterlagen einscannen und per eMail Attachment an die Partnerhochschule schicken, selten noch in Hardcopy per Post.

In ihrem Nominierungsbrief, den sie nach Abschluss des internen Auswahlverfahrens erhalten, finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren an ihrer Gasthochschule, soweit sie uns zu dem Zeitpunkt vorliegen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass unsere Partnerhochschulen ihre Anforderungen noch ändern, nachdem wir die Daten überprüft und aktualisiert haben. Betrachten sie diese Informationen daher nur als ersten Anhaltspunkt und überprüfen sie sie auf den Webseiten ihrer Gasthochschule.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Bewerbungsunterlagen fristgemäß und vollständig an die Partnerhochschule zu schicken!

Sprachkenntnisse und Sprachnachweise

Unsere Partnerhochschulen erwarten, dass Erasmus+ Studierende ausreichende Kenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache haben (in der Regel B1 oder B2). Nicht alle Partner verlangen, dass ein Nachweis dieser Sprachkenntnisse bei der Bewerbung eingereicht wird.

Wenn ausdrücklich ein formaler / standardisierter Test gefordert ist (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificates, DELF), müssen Sie diesen Test ablegen. Informieren Sie sich rechtzeitig, wann und wo Sie den jeweiligen Test ablegen können.

Wenn ein formloser Nachweis ausreicht, können Sie einen Sprachtest beim Sprachenzentrum der Universität Ulm ablegen und ein DAAD Sprachenzeugnis erhalten.

In Einzelfällen akzeptieren Universitäten auch einen Ausdruck des OLS-Sprachtests, den wir jedoch voraussichtlich erst ab Juni anbieten können. Das ist natürlich die einfachste wie auch preiswerteste Lösung. Grundsätzlich haben die OLS-Sprachtests jedoch nichts mit den Sprachnachweisen für die Gasthochschule zu tun!

Unterkunft an der Gasthochschule

Alle Hochschulen, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sind durch die Erasmus Charta (ECHE) verpflichtet, Studierende bei der Suche nach Unterkunft zu unterstützen. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch auf einen Wohnheimplatz ableiten.

Viele unserer Partnerhochschulen bieten jedoch einen Zimmerservice an. Oftmals kann/muss man den Wohnheimsantrag zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen, manche Universitäten verschicken die Informationen oder Antragsunterlagen erst, nachdem die Bewerbung dort eingegangen ist. Da die Nachfrage nach Wohnheimzimmern für Erasmus+ Studierende oft wesentlich höher ist, als die zur Verfügung stehenden Zimmer, empfiehlt es sich, die Bewerbungen so früh wie möglich einzureichen, da dies die Chancen auf einen Wohnheimsplatz deutlich erhöht.

Kontakt

Bescheinigungen

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne folgende Bescheinigungen aus:

  • Nominierungsbescheinigung (deutsch) zur Vorlage beim BAFöG-Amt
  • Nominierungsbescheinigung (englisch) als Nachweis bei der Gasthochschule und anderen Einrichtungen im Ausland (als Berechtigungsnachweis z.B. für Bewerbung um einen Sprachkurs oder Wohnheimzimmer)