Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Sprachenförderung Online (OLS)

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2020/21

Ziel und Zweck von OLS

Mehrsprachigkeit und die Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) betrachtet.

Zu diesem Zweck führt die EU Kommission schrittweise einen europäischen Onlinedienst Online Linguistic Support (OLS)  zur sprachlichen Unterstützung ein, der allen Studierenden, die am Erasmus+ Programm teilnehmen,  die Möglichkeit bietet, ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen und an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen (vorbereitend als auch während der Mobilität).

  • Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz (vorher – nachher) dient dazu, die Wirksamkeit von Erasmus+ zu evaluieren.
  • Die Förderung von Sprachkompetenz soll wesentlich dazu beitragen, die Wirksamkeit der Mobilität zu verbessern.

Das Sprachangebot

Das Angebot umfasst folgende Sprachen:

Sprachtest

Sprachkurs

Deutsch * Englisch
Französisch * Italienisch
Niederländisch * Spanisch
bis Niveau C2
Portugiesisch bis Niveau B2

Bulgarisch * Dänisch
Finnisch * Griechisch
Kroatisch * Polnisch
Rumänisch * Schwedisch
Slowakisch * Tschechisch
Ungarisch

Niveau A1

Die Sprachtests bzw. Sprachkurse sind in der jeweiligen (Haupt-)Unterrichtssprache an der Gasthochschule zu absolvieren. (Dies ist nicht zwangsläufig die Landessprache - es besteht in dieser Hinsicht auch keine Wahlmöglichkeit!)

Studierende, deren Muttersprache identisch ist mit der (Haupt-)Unterrichtssprache, sind von der Verpflichtung einen Sprachtest/Sprachkurs zu machen, ausgenommen.

OLS-Sprachtests vor Beginn der Mobilität

Alle Studierenden, die für einen Platz an einer Partnerhochschule im Rahmen von Erasmus+ (SMS) 2020/21 nominiert wurden, erhalten voraussichtlich im April 2020 einen Fragebogen „Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Fördermaßnahmen“. Das International Office weist die Lizenzen für den Online-Sprachtest auf der Basis der darin gemachten Angaben zur Muttersprache bzw. (Haupt-)Unterrichtssprache zu.

Sie erhalten dann eine eMail über das OLS-Portal mit ihren Zugangsdaten und haben anschließend 10 Tage Zeit, den Test durchzuführen. Sie sind verpflichtet, das International Office umgehend zu informieren, wenn Sie den Test nicht durchführen können bzw. wenn Sie bei der Konfiguration ihres Accounts/Profiles feststellen, dass die Testsprache nicht ihrer (Haupt-)Unterrichtssprache entspricht.

OLS-Sprachkurse

Wer beim Online-Sprachtest mit Niveau A1, A2 oder B1 abschneidet, erhält von OLS automatisch eine Lizenz für einen Online-Sprachkurs in der Sprache, in der der Test absolviert wurde.

Bei allen anderen TeilnehmerInnen, die Niveau B2, C1 oder C2 erzielt haben, legt das International Office bei der Zuweisung der Sprachkurs-Lizenzen die Angaben zugrunde, die bei der "Abfrage: Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Fördermaßnahmen" angegeben wurden:

  • Lizenz für einen Online-Sprachkurs in derselben Sprache, in der der Test absolviert wurde
  • Lizenz für einen Online-Sprachkurs in der Landessprache (sofern von der Unterrichtssprache verschieden) bzw. der zweiten Unterrichtssprache
  • Keine Lizenz

OLS-Sprachtests nach Beendigung der Mobilität

Wenn Sie sich zum ersten Mal in Ihren OLS-Account einloggen, können Sie Ihre persönlichen Angaben in Ihrem Profil eingeben bzw. vervollständigen. Dort geben Sie auch das voraussichtliche Ende ihrer geplanten Mobilität an. Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, erhalten Sie automatisch einen Hinweis durch das OLS-Portal, das Sie Ihren Abschlusstest machen können. 

Die letzte Rate der finanziellen Unterstützung aus EU-Mitteln (Erasmus+ Stipendium) wird auch dann ausbezahlt, wenn Sie keinen abschließenden Sprachtest absolvieren. Die zweite Sprachevaluation ist damit ein freiwilliges Angebot. Dies gilt, solange Sie alle anderen Verpflichtungen aus dem Erasmus+ Programm erfüllen und insbesondere die erforderlichen Unterlagen eingereichen. Die Nicht-Erfüllung dieser Verpflichtungen kann dazu führen, dass die finanzielle Unterstützung ganz oder teilweise zurück gefordert wird.

Studierende, die beim ersten Sprachtest mit Niveau C2 abgeschlossen haben, bekommen durch dass erzielen der besten Wertung gar nicht mehr die Möglichkeit einen zweiten Sprachtest nach Beendigung der Mobilität ablegen. Sofern alle andere Verpflichtungen erfüllt bzw. Unterlagen eingereicht wurden, wird die Abschlussrate des Stipendiums hier ausbezahlt.

Kontakt

Lizenzvergabe

Alle Universitäten, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, erhalten pro akademischem Jahr eine bestimmte Anzahl an Lizenzen für Sprachtests einerseits und Sprachkurse andererseits zugewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir die Lizenzen für 2020/21 im April/Mai erhalten. Deswegen ist es leider auch nicht möglich, die Tests schon vorher abzulegen bzw. früher mit den Sprachkursen zu beginnen.

Um die Verteilung der Lizenzen vorzubereiten werden wir Ihnen im April einen Fragebogen zukommen lassen, auf dem Sie Angaben zu Unterrichtssprache, Landessprache sowie Ihrer Muttersprache machen müssen und ob Sie ggf. auf freiwilliger Basis einen OLS-Sprachkurs machen wollen. Sie erhalten dann auch weitere Informationen zum konkreten Ablauf.