Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Sprachkurse im Gastland

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2017/18

Vorbereitende Sprachkurse an der Gasthochschule

Viele unserer Partnerhochschulen bieten eigene (Intensiv-)Sprachkurse für Erasmus+-Studierende an. Die Teilnahme an einem solchen Sprachkurs kann auf die Mobilitätsdauer angerechnet werden, sofern der Sprachkurs im Learning Agreement verankert ist und das Ergebnis hinterher auch im Transcript of Records dokumentiert wird.

Ist die Teilnahme am Intensivsprachkurs der Gasthochschule nicht im Learning Agreement / Transcript of Records dokumentiert, wird der Zeitraum nicht bei der Berechnung der Mobilitätsdauer / Förderdauer berücksichtigt.

Sollte die Teilnahme an einem Sprachkurs an der Gasthochschule kostenpflichtig sein, so können Sie das Erasmus+ Stipendium dazu verwenden, diese Kosten zu decken; eine Übernahme der Kosten oder gesonderte Bezuschussung durch die Universität Ulm, insbesondere eine Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium ist nicht möglich.

Sprachkurse an anderen Einrichtungen

Falls Ihre Gasthochschule keine vorbereitenden Sprachkurse anbietet oder Sie sich aus persönlichen Gründen dafür entscheiden, einen Sprachkurs in einer anderen Einrichtung / in einer anderen Stadt zu besuchen, kann die Teilnahme an einem solchen Sprachkurs nicht auf die Mobilitätsdauer angerechnet werden. Die Kosten für einen solchen Sprachkurs wären in jedem Fall von Ihnen privat zu tragen. Eine Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium ist in solchen Fällen möglich, wenn der Kurs die Kriterien von PROMOS erfüllt.

Semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule

  • Müssen im Learning Agreement angegeben werden
  • Können als ASQ oder auf Wunsch als Zusatzleistung angerechnet werden
  • Sollen/können Sprachkurse nicht angerechnet werden, muss dies im Learning Agreement dokumentiert werden (Reasons for non-recognition of any component)