Nach der Ankunft an der Gasthochschule
Certificate of Mobility (Teil I)
Alle Studierenden, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sind verpflichtet, einen Nachweis über die tatsächliche Dauer der Mobilität vorzulegen. Die tatsächliche Dauer meint jedoch nicht den Zeitraum zwischen Datum der Anreise bzw. Abreise, sondern ist definiert als der Zeitraum zwischen
- Datum des Beginns der Mobilitätsphase: der erste Tag, an dem der/die Teilnehmer/in an der Gasthochschule anwesend sein muss.
- Datum des Endes der Mobilitätsphase: der letzte Tag, an dem der/die Teilnehmer/in an der Gasthochschule anwesend sein muss.
Lassen Sie das Certificate of Mobility zeitnah von Ihrer Gasthochschule bestätigen. Achten Sie darauf, dass das bestätigte Anfangsdatum nicht vor dem im Grant Agreement vereinbarten Datum liegt. Schicken Sie eine Kopie an das International Office (gerne per eMail an erasmus(at)uni-ulm.de und bewahren Sie das Original bis zu Ihrer Abreise gut auf!
Hinweis an Studierende der Humanmedizin: da auch das Landesprüfungsamt einen Nachweis über den Studienaufenthalt verlangt, dafür aber keine eigenen Formulare zur Verfügung stellt, empfehlen wir Ihnen, das Certificate of Mobility zwei mal ausstellen zu lassen (eine Original-Ausfertigung für Erasmus, die zweite für das LPA).
Zu Beginn eines Semesters / Terms / Period
Learning Agreement (During the Mobility)
Jede Änderung im Learning Agreement ist innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn zu vereinbaren und zu dokumentieren, egal ob ein Kurs abgewählt wurde, neu hinzugewählt wurde, oder aber Kurstitel, Kursnummer oder ECTS anders sind, als ursprünglich im Vorlesungsverzeichnis angegeben, oder aber Art und Umfang der Anerkennung der Studienleistungen sich ändert.
Bei Aufenthalten über mehrere Semester/Terms/Perioden: nicht vergessen, bei Änderungen wieder ein Learning Agreement During the Mobility zu machen!
Merkblatt Learning Agreements for Studies
Formular Learning Agreement During the Mobility
Jeweils eine Ausfertigung (von allen drei Parteien unterschrieben) im International Office einreichen (PDF an erasmus(at)uni-ulm.de ausreichend).
Vor der Abreise von der Gasthochschule
Certificate of Mobility (Teil II)
Lassen Sie das Certificate of Mobility (Teil II: Ende der Mobilität) zeitnah von der Gasthochschule auf dem Originalformular bestätigen, auf dem bereits Teil I bestätigt wurde.
- Bedenken Sie: "Ende der Mobilität" heisst nicht "Datum der Abreise" sondern: der letzte Tag, an dem der/die Teilnehmer/in an der Gasthochschule anwesend sein muss (letzter Unterrichtstag / letzter Arbeitstag / letzte Prüfung).
- Das Original müssen Sie innerhalb eines Monats (gerechnet ab dem Datum, das dort als "Ende der Mobilität" bestätigt wurde, im International Office einreichen.
- Es kann aber sinnvoll sein, eine digitale Kopie vorab an erasmus(at)uni-ulm.de zu schicken. Wenn das End-Datum früher ist als im Grant Agreement angegeben, können wir Ihre Daten im Erasmus+ Portal aktualisieren. Denn der Link zur EU-Survey-Onlineumfrage wird erst dann verschickt, wenn das dort eingetragene End-Datum erreicht ist.
- Das End-Datum im OLS-Portal müssen Sie selbst in Ihrem Nutzerprofil aktualisieren, damit Sie den Abschlusstest machen können.
- Benötigen Sie eine Originalbescheinigung, z.B. für einen anderen Stipendiengeber oder das Landesprüfungsamt, lassen Sie sich bitte von vorneherein zwei Originale ausstellen, oder bitten Sie uns um eine beglaubigte Kopie.