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Studienschwerpunkte in CSE
Im Studiengang CSE können Studienschwerpunkte im Masterzeugnis oder als zusätzliches Zertifikat ausgewiesen werden.
Ausweisung Studienschwerpunkt
Mit dem Inkrafttreten der neuen FSPO CSE 2019 § 15 (5) können im Masterzeugnis oder als zusätzliches Zertifikat Studienschwerpunkte auf Basis der Wahlpflichtliste auf Antrag ausgewiesen werden.
Die Zuordnung der Module zu einem Schwerpunkt obliegt dem Prüfer des Moduls. Die Zuordnung wird von dem Prüfer in dem Formular "Modulzuordnung" vorgenommen. Beim Erreichen von 60 LP in einem Schwerpunkt, kann auf Antrag Formular "Anerkennung Studienschwerpunkt" im Masterzeugnis oder als zusätzliches Zertifikat ausgewiesen werden.
Vorgehen zur Anerkennung von Modulen zu dem/n Schwerpunkt/en:
Der Studierende geht mit dem Formular "Modulzuordnung" zum Prüfer und lässt den oder die Studienschwerpunkte eines Moduls ankreuzen und durch seine Unterschrift bestätigen. Es können pro Modul mehrere Schwerpunkte angekreuzt werden.
Hinweis: Die Module „Numerische Optimierung“, „Numerik von gewöhnlichen Differenzialgleichungen“ sowie „High Performance Computing“ I und II können keinem Studienschwerpunkt zugeordnet werden.
Vorgehen zur Anerkennung eines Studienschwerpunkt:
Ein Schwerpunkt kann im Zeugnis oder durch ein Zertifikat ausgewiesen werden,
wenn 60 LP einem Schwerpunkt zugeordnet wurden.
Hinweis: Die Module „Fortgeschrittenes Projekt in CSE“ und „Master-Arbeit" können ebenfalls einem Schwerpunkt zugeordnet werden.
Im Formular "Anerkennung Studienschwerpunkt" wird ein Schwerpunkt angekreuzt. Die zum Schwerpunkt passenden Module (Formular "Modulzuordnung") werden in das Formular eingetragen. Wenn mindestens 60 LP erreicht sind, muss der Studienschwerpunkt vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. (Nachweis: Formulare "Modulzuordnung" und Transcript of Records)
Der Studienschwerpunkt wird für Studierende, die in der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung CSE
• 2019 studieren, im Zeugnis ausgewiesen.
• 2016 studieren, in einem zusätzlichen Zertifikat der Gemeinsamen Kommission bescheinigt.
Diese Bescheinigung wird vom Studierenden, der in der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung CSE
• 2019 studiert im Studiensekretariat abgegeben.
• 2016 studiert bei dem/der Studiengangskoordinator/in eingereicht
mögliche Zuordnungen der Wahlpflichtmodule (nur als Hinweis)
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