Hochschulstatistikgesetz (HStatG)

Unsere Universität ist durch die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes vom 6. März 2016 dazu verpflichtet, jährlich zum Stichtag 1. Dezember umfassende Promovierendendaten zu erheben und an das Statistische Bundesamt weiterzureichen. Der Wandel der Hochschullandschaft und erweiterte Lieferpflichten von Daten für die nationale und internationale Bildungsberichterstattung waren der Anlass für die Neuregelung des Gesetztes.

Bitte wenden Sie sich an das Promotionssekretariat, sollten Sie hierzu Fragen haben.