Verlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit
Anträge auf Verlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit müssen 2 Wochen vor dem ersten Abgabetermin dem Prüfungsauschuss Biologie vorgelegt werden (bitte im Original bei Frau Theilacker abgeben). Bachelorarbeiten können je nach Sachlage um 2 Wochen und Masterarbeiten um 4 Wochen verlängert werden.
Für Abschlussarbeiten, die sich verzögern wegen:
1. des Notbetriebs der Universität vom 19.3.-3.5.2020 : Hier werden alle Abschlussarbeiten automatisch um den Zeitraum des Notbetriebs verlängert.
2. des eingeschränkten Laborbetriebs in Phase 2 (seit dem 4.5.2020): Hier müssen Verlängerungsanträge gestellt werden.
Für alle Verlängerungen bitte den Vordruck des Antrages benutzen.
Bitte den Antrag an Frau Theilacker schicken, zunächst per Mail (helga.theilacker(at)uni-ulm.de) und das Original auch per Post an:
Frau H. Theilacker
Prüfungsausschuss Biochemie
Universität Um
89069 Ulm