FAQs Abschlussarbeiten

FAQs zur Masterarbeit

Studiengangspezifische FAQs zur Masterarbeit


Biology Biochemie IBT

PBT


Allgemeine FAQs zur Masterarbeit und zum Studienabschluss (Biology, Biochemie & PBT)

Nein. Die Masterarbeit muss immer mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im Studiensekretariat der Universität Ulm angemeldet werden.

Nein. Solange die Institution, in der die Masterarbeit durchgeführt wird, keine Geheimhaltungsvereinbarung fordert, muss keine Geheimhaltungsvereinbarung veranlasst werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer betreuenden Institution, bzw. dem betreunden Unternehmen, sofern Sie eine externe Masterarbeit anfertigen.

Nein. Die Exemplare, die im Studiensekretariat abgegeben werden, bekommen die Gutachter/innen. Das elektronische Exemplar wird nur in der Studierendenakte gespeichert.

Ja, mit Zustimmung des/der Erstgutachters/erstgutachterin kann der Titel beim Studiensekretariat der Universität Ulm geändert werden, wenn das Thema nicht zu weit vom angemeldeten Thema entfernt ist.

Das Thema der Masterarbeit kann nur innerhalb des ersten Monats nach Anmeldung geändert werden.

Die beiden gedruckten Exemplare der Masterarbeit müssen im Studiensekretariat abgegeben werden. Eine direkte Abgabe bei den Gutachtern/Gutachterinnen ist nicht zulässig. 

Vor dem Studiensekretariat befindet sich ein Briefkasten, in welchen die Exemplare der Masterarbeit auch außerhalb der Öffnungszeiten fristgemäß eingeworfen werden können.

Momentan können die Arbeiten auch per Post (Universität Ulm, Abt. II-2 Studiensekretariat, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm) abgegeben werden (s. auch Informationen des Studiensekretariats).

Das elektronische Exemplar muss im PDF-Format per E-Mail abgegeben werden. Sollte die Datei zu groß sein, um sie per E-Mail versenden zu können, dann kann diese unter diesem Link hochgeladen werden (Zieladresse: studiensekretariat(at)uni-ulm.de).

Die gebundenen Abschlussarbeiten werden vom Studiensekretariat unverzüglich an den/die Erst- und evtl. Zweitgutachter/in versandt.

 

Bei der Anmeldung der Masterarbeit im Studiensekretariat legt der/die Studierende selbst fest, wer der/die Erst- und wer der/die Zweitgutachter/in ist (der/die Erstgutachter/in entspricht dem/die 1. Prüfer/in und der/die Zweitgutachter/in dem/der 2. Prüfer/in).

Im Master PBT ist der/die interne Prüfer/in in der Regel der/die Erstgutachter/in.

Wenn die Abgabe auf den Anfang eines Semesters fällt, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Wenn man sich nicht für das neue Semester rückmeldet und innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Vorlesungsbeginn das Kolloquium absolviert, zählt das neu angefangene Semester nicht in die Fachsemesteranzahl.
2. Wenn man sich für das neue Semester rückgemeldet hat, zählt das neu angefangene Semester in die Fachsemesteranzahl, auch wenn das Kolloquium am 1. Tag des neu angefangenen Semesters stattfindet.

Ja, für die Abgabe der Masterarbeit muss man eingeschrieben sein. Die einzige Ausnahme ist, wenn man zu Beginn eines neuen Semesters abgibt (s. "Was passiert, wenn ich zum Semesterbeginn mit meiner Masterarbeit fertig werde?")

Nein, die Exmatrikulation erfolgt erst zum Semesterende.

Eine frühere Exmatrikulation muss beim Studiensekretariat beantrag werden (s. auch hier).

FAQs Biology M. Sc.

FAQs Biochemie M. Sc.

Es müssen mindestens 60 LP aus den in der FSPO genannten Modulen erbracht und das "Methodenpraktikum" bestanden sein (FSPO 2017 § 14 (3) & FSPO 2022 § 8 (3))

FSPO 2017: Die Anmeldung zur Masterarbeit muss spätestens zwei Monate nach erfolgreichem Abschluss des Moduls "Fortgeschrittenenpraktikum Biochemie" erfolgen (FSPO 2017 § 14 (6)).

FSPO 2022: Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit muss spätestens 1 Monat nach Beginn der Arbeit im Stuidensekretariat vorliegen (Rahmenordnung - ASPO 2022 § 18 (3)).

FAQs Industrielle Biotechnologie (IBT) M. Sc.

Nein. Die Masterarbeit muss nur mit dem Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt der Hochschule Biberach angemeldet werden.

Die dreimonatige Frist zählt ab Bekanntgabe des erfolgreichen Abschlusses der letzten Prüfung vor der Masterarbeit.

Nein. Solange die Institution, in der die Masterarbeit durchgeführt wird, keine Geheimhaltungsvereinbarung fordert, muss keine Geheimhaltungsvereinbarung veranlasst werden.

Nein. Die Masterarbeit muss immer mit dem Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt der Hochschule Biberach angemeldet werden.

FAQs Pharmazeutische Biotechnologie (PBT) M. Sc.

Nein. Die Masterarbeit muss nur mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im Studiensekretariat der Universität Ulm angemeldet werden.

Die dreimonatige Frist zählt ab dem Tag, an dem die letzte Prüfung abgelegt wurde.

Beispiel: die letzte Prüfung wurde am 20.05.2021 abgelegt. Die Masterarbeit muss dann spätestens am 19.08.2021 angemeldet werden, das heißt der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit muss in Schriftform spätestens zu diesem Tag (Posteingangsstempel Studiensekretariat) eingegangen sein. Der "Beginn der Arbeit" kann ein späterer Zeitpunkt sein.

Die Geheimhaltungsvereinbarung sollte genau durchgelesen und alle Klauseln überprüft werden. Dabei kann das Dezernat I-1 der Universität Ulm behilflich sein.

Ja, mit Zustimmung des/der Erstgutachters/erstgutachterin kann der Titel beim Studiensekretariat der Universität Ulm geändert werden, wenn das Thema nicht zu weit vom angemeldeten Thema entfernt ist.

Das Thema der Masterarbeit kann nur innerhalb des ersten Monats nach Anmeldung geändert werden.

Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:

         1. die Adresse des Absenders,
         2. die Adresse des Angeschriebenen (Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses),
         3. das Datum, an dem der Brief geschrieben wurde,
         4. das Datum des ursprünglichen Abgabetermins,
         5. ein - zwei Sätze für eine kurze Begründung, warum die Verlängerung erbeten wird,
         6. Unterschrift des/der Betreuers/Betreuerin, dass er/sie mit der Verlängerung einverstanden ist.

Anträge auf Verlängerung der Masterarbeit müssen spätestens 2 Wochen vor dem ersten Abgabetermin dem Prüfungsausschuss im Original vorgelegt werden.
Masterarbeiten können je nach Sachlage um 4 Wochen verlängert werden.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Seite zu Abschlussarbeiten.

Bei der Anmeldung der Masterarbeit im Studiensekretariat legt der/die Studierende selbst fest, wer der/die Erst- und wer der/die Zweitgutachter/in ist (der/die Erstgutachter/in entspricht dem/die 1. Prüfer/in und der/die Zweitgutachter/in dem/der 2. Prüfer/in).

Im Master PBT ist der/die interne Prüfer/in in der Regel der/die Erstgutachter/in.

Die Masterarbeit gilt dann als extern, wenn der/die offizielle Betreuer/in der Masterarbeit kein/e bestellte/r Prüfer/in im entsprechenden Studiengang ist.

Sie können diese Vorlage für das Titelblatt nutzen.

Es gibt keine weiteren Vorgaben für das Erstellen der Masterarbeit. Bitte sprechen Sie Format, Länge, etc. mit Ihren Gutachtern ab.

Kontakt

  • Rainer Pfaff
  • Raum: M24/573
  • Tel.: +49-(0)731-50 23 93 1
  • Fax: +49-(0)731-50 23 93 2
  • Büro-Sprechzeiten:
  • Mo. 11 - 13 Uhr
    Mi. 9 - 11 Uhr und 13 - 15 Uhr
    Fr. 9 - 11 Uhr
  • Anfragen per Email bitte an sekretariat.biologie(at)uni-ulm.de


*: Terminvereinbarung bitte über sekretariat.biologie(at)uni-ulm.de

  • Dr. Lena John
  • Raum: M24/574
  • Tel.: +49-(0)731-50 22 38 4
  • Sprechzeiten nach Absprache*


*: Terminvereinbarung bitte über sekretariat.biologie(at)uni-ulm.de

Dr. Eva Keppner
Raum: M24/570
Tel.: +49-(0)731-50 23 93 0
Sprechzeiten nach Absprache*

*: Terminvereinbarung bitte über sekretariat.biologie(at)uni-ulm.de