Abnahme von Prüfungen während der Corona-Krise
Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Abnahme von Prüfungen während der Corona-Krise für die besondere Regelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass Sie an einer Prüfung in Präsenz nicht teilnehmen dürfen,
- wenn Sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder
- wenn Sie die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockner Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchsinn, aufweisen. Lassen Sie in diesen Fällen die Symptome ärztlich abklären bevor Sie sich in die Prüfung begeben.
Treten während Ihres Aufenthaltes an der Universität Ulm die o.g. coronatypische Symptome auf, verlassen Sie bitte umgehend die Universität. Der Kontakt zu einem Arzt/einer Ärztin ist dringend empfohlen. Sofern ein COVID19 Test veranlasst wurde, dürfen Sie zwischen Test und Übermittlung des Ergebnisses nicht auf den Campus. Bei positivem Test ist das Betreten des Campus selbstverständlich untersagt.
Vor jeder Prüfung müssen Sie Ihre Kontaktdaten erfassen.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden FAQ´s zu den Prüfungen aufmerksam durch und befolgen Sie die darin genannten Regelungen.