Verbesserung der Abiturnote: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Note), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende Umstände und somit Leistungsbeeinträchtigungen aufgetreten sind, die den/die Bewerber*in daran gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote zu erzielen. I.d.R. sind hierfür ein Schulgutachten sowie die Nachweise, auf die sich das Gutachten stützt, erforderlich. Bei begründeten Anträgen wird so eine um den im Gutachten genannten Wert bessere Abiturnote zugrunde gelegt.
Verbesserung der Wartezeit: Bewerber*innen stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit), wenn sie geltend machen, dass schwerwiegende, nicht selbst zu vertretenden Umstände, die den /die Bewerber*in daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben, aufgetreten sind. Bei begründeten Anträgen wird so der nachgewiesene mögliche frühere Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung dem Auswahlverfahren zugrunde gelegt und damit die Wartezeit erhöht bzw. verbessert. I.d.R. können Sie diesen Nachweis über eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege erbringen.
Die Beurteilung erfolgt analog zu den Richtlinien Hochschulstart (Ergänzende Informationen zur Bewerbung > Antrag auf Nachteilsausgleich).