Prüfungsausschuss Computational Science and Engineering (CSE)
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzender
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Prof. Dr.-Ing. Bernd Wender
Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum B 214
- Telefon: 0731/50-28116
Mitglieder
Prof. Dr. Frank Slomka, Universität Ulm
Kirsten Huss, Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- Cedric Fitzer, Student CSE
Berufspraktikum CSE
Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Es kann um drei oder sechs Monate verlängert werden. Hierfür werden bei erfolgreichem Abschluss weitere 15 bzw. 30 LP vergütet und kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis eingetragen werden.
Downloads
CSE - Richtlinien zum Berufspraktikum
Formular:
Anmeldung zum Berufspraktikum
Formular:
Beurteilung der Berufspraxisstelle
FAQ zum Berufspraktikum
Alle anzeigen / Alle verbergen
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Wann soll das Berufspraktikum absolviert werden?
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Es wird empfohlen, das Berufspraktikum im Anschluss an das fünfte Fachsemester zu absolvieren.
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Muss ich während des Praxissemesters immatrikuliert sein?
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Ja.
Beachten Sie die Rückmeldefristen!
Rückmeldung -
Wie bewerbe ich mich für das Berufspraktikum?
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Sie können eine Firma oder Institution für das Praktikum im In- oder Ausland frei wählen. Die Firma oder Institution muss gemäß den CSE-Richtlinien ausbilden.
Für die Wahl eines Praktikums im Ausland sollten Sie sich ca. sechs bis neun Monate vor Praktikumsbeginn bewerben.
Die Universität Ulm bietet
hier Informationen zum Auslandspraktikum an.
Die Hochschule Ulm hat ihre Infoseiten
hier.
Eine Liste von Berufspraktikastellen in der Region ist in Arbeit!
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Wie melde ich mich zum Berufspraktikum an?
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- Suchen Sie sich einen Dozenten aus dem Studiengang CSE als Hochschulbetreuer.
- Melden Sie Ihr Berufspraktikum beim Prüfungsausschuss an:
Mindestens 1 Monat vor Aufnahme der Tätigkeit!
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen- Anmeldeformular mit Unterschrift des Hochschulbetreuers
- Projekt- bzw. Tätigkeits-/Stellenbeschreibung
- Ihre Berufspraktikumsstelle muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden!
- Suchen Sie sich einen Dozenten aus dem Studiengang CSE als Hochschulbetreuer.
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Kann meine Berufspraktikumsstelle auch angelehnt werden?
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Ja.
Sollte die Praxisstelle nicht den Anforderungen der Ausbildungsinhalte entsprechen und das Ausbildungsziel dadurch nicht erreicht werden, kann der Prüfungsausschuss eine Berufspraktikumsstelle ablehnen. Sie suchen sich in diesem Fall eine andere Stelle, die Sie vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. -
Wie erfolgt die Betreuung?
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Die Firma oder die Institution benennt einen Betreuer, der ein einschlägiges Studium aufweisen muss.
Der Praktikant sucht sich einen Dozenten des Studiengangs CSE als Hochschulbetreuer.
Während des Berufspraktikums wird ein reger Kontakt zwischen Firma oder Institution, Praktikant und Hochschulbetreuer gefordert.
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Was muss ich während des Praktikums beachten?
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Halten Sie regen Kontakt mit Ihrem Hochschulbetreuer!
Mindestens jedoch:
- vor oder spätestens unmittelbar nach Praktikumsbeginn!
Teilen Sie Ihre Firmenkontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) Ihrem Hochschulbetreuer mit! (via E-Mail!) - alle 4 Wochen (z.B. per Status-E-Mail)
Vereinbaren Sie innerhalb der ersten 4 Praxiswochen einen Besuchstermin des Hochschulbetreuers mit dem Firmenbetreuer bei Ihrer Praktikantenstelle
- Firma im Umkreis von ca. 100 km: Firmenbesuch dringend geboten
- Firma im Umkreis von > 100 km: Führen von mehreren Telefonaten (z.B. Tel./Videokonferenzen) - vor oder spätestens unmittelbar nach Praktikumsbeginn!
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Wie erfolgt die Anerkennung meines Berufspraktikums?
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Die Anerkennung des Berufspraktikums erfolgt vom Prüfungsausschuss.
Sie reichen folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Ende ihres Praktikums beim Prüfungsausschuss ein:
- technisch-wissenschaftlicher Bericht unterschrieben vom Firmenbetreuer (Infos zu Inhalt, Form, Bindung siehe
CSE-Richtlinien zum Berufspraktikum oder Frage zu Bericht in FAQ) - Praktikumsnachweis mit Angaben Ihres Tätigkeitsfeldes, sowie den Anwesenheits- und Fehltagen (Erstellung durch Firma/Institution)
- Beurteilung Ihrer Praktikantenstelle
Formular
- technisch-wissenschaftlicher Bericht unterschrieben vom Firmenbetreuer (Infos zu Inhalt, Form, Bindung siehe
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Wie sieht der technisch-wissenschaftliche Bericht aus?
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Inhalt:
- Bericht über Tätigkeiten innerhalb des Praktikums
Gesamtumfang: mind. 2000 Wörter - max. 15 Seiten
Gliederung: Aufgabe - Problemstellung - Durchführung - Ergebnis
Form:
- Professionell gestaltet, übersichtlich und klar gegliedert
z.B. aussagekräftige Bilder mit Bildunterschrift, Nummerierung und Quellenangaben - Bericht vom Firmenbetreuer unterschreiben lassen, mit Firmen- oder Abteilungsstempel
Bindung
- Schnellhefter, Ringbindung, einfache Klebebindung
kein Ordner!
TIPP: Durch Anregungen wie Prinzipskizzen, Explosionszeichnungen, Diagramme, Zeichnungen, Entscheidungstabellen, Berechnungswege, Erklärungen etc. wecken Sie das Interesse beim Leser. Keine kompletten Zeichnungssätze!
- Bericht über Tätigkeiten innerhalb des Praktikums
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Ist eine Verlängerung des Berufspraktikums möglich?
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Ja.
Es ist eine Verlängerung um 3 oder 6 Monate möglich; siehe
CSE-Richtlinien zum Berufspraktikum
Liste möglicher Praktikumsstellen für CSE
Liste ist in Arbeit!
