Aktuelle Information:
Ablehnungsbescheide ergehen in diesen Studiengängen nicht, außer im Studiengang Psychologie.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Sommersemester: 01.12. - 15.01.
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch. Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assistenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.
Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist hochgeladen sein. Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, welche die Bewerbenden zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. September, bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 1. März nachgereicht werden.
Unterlagen, welche in Papierform (z.B. Post oder Fax) oder per E-Mail eingehen, werden nicht bearbeitet oder bewertet.
Derzeit ist keine Bewerbung möglich!
Aktuelle Information:
Ablehnungsbescheide ergehen in diesen Studiengängen nicht, außer im Studiengang Psychologie.
Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung):
Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, welche der Bewerber zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten hat, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. September, bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 1. März nachgereicht werden.
Bei ausländischen Zeugnissen oder Abschlüssen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.
Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.
Freie Studienplätze in Bachelorstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:
Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studien- und Prüfungsleistungen gerankt. Ausschließlich bei bei Hochschulortwechslern bzw. Studienfortsetzern werden 50% der Studienplätze nach Studien- und Prüfungsleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.