Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge

Bewerbende für einen deutschsprachigen Studiengang müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Anerkannte Sprachnachweise für den Hochschulzugang:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss II (z. B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Biochemie Bachelor, Biologie Bachelor und Biologie Bachelor Lehramt, Molekulare Medizin Bachelor, Psychologie Bachelor und Psychologie Master, Klinische Psychologie und Psychotherapie Master, Wirtschaftswissenschaften Bachelor Lehramt und Wirtschaftswissenschaften Master, Nachhaltige Unternehmensführung Master, Pharmazeutische Biotechnologie Master) muss eines der o. g. Sprachnachweise bereits mit Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Die Bewerbung ohne o.g. Sprachnachweis ist nicht möglich.
In zulassungsfreien Bachelor-Studiengängen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung der Nachweis von B2 Kenntnissen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) vorliegen. Bei der Einschreibung muss eines der o. g. Sprachnachweise nachgewiesen werden. Die Einschreibung ohne o.g. Sprachnachweis ist nicht möglich.
In zulassungsfreien Master-Studiengängen muss eines der o.g. Sprachnachweise zur Einschreibung nachgewiesen werden. Die Einschreibung ohne o.g. Sprachnachweis ist nicht möglich.
Dies gilt nicht für den Master Sensorsystemtechnik. Für den Master Sensorsystemtechnik ist zur Einschreibung ein Sprachzertifikat auf B2-Niveau (GER) entsprechend der u. a. Sprachensatzung nachzuweisen.

Ausnahmen:

  • Deutsche Bewerbende müssen den Deutschnachweis zur Einschreibung vorlegen. (Bitte laden Sie eine entsprechende Erklärung bei der Bewerbung hoch, wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt keinen Sprachnachweis haben.)
  • Bewerbende aus der EU, die sich für das 1. Fachsemester der Human- und Zahnmedizin im Zentralen Vergabeverfahren bewerben, müssen den Deutschnachweis zur Einschreibung vorlegen.

Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm

Der TestDaF kann in Ulm bei der Volkshochschule oder bei Inlingua abgelegt werden.