Beiträge, Zahlungen, Studiengebühren

In grundständigen Studiengängen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) und in konsekutiven Masterstudiengängen sind keine Studiengebühren zu entrichten.

Studiengebühren werden erhoben in den weiterbildenden Masterstudiengängen
Advanced Oncology
Aktuarwissenschaften
Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften
Business Analytics
Innovations- und Wissenschaftsmanagement
Instruktionsdesign
Sensorsystemtechnik

Alle Studierenden entrichten jedes Semester den Verwaltungskosten- und Studierendenwerksbeitrag sowie den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft.

Der (ab dem Sommersemester 2024) zu entrichtende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Verwaltungskostenbeitrag 70,00 €
Studierendenwerksbeitrag
(Studierendenwerk: 60,00 €, Solidarbeitrag zur Sockelfinanzierung des Semestertickets: entfällt ab dem Sommersemester 2024)
60,00 €
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft 18,00 €
Gesamtbetrag 148,00 €

Wenn die Beiträge nach der Rückmeldefrist (10.02. für ein Sommersemester, 10.08. für ein Wintersemester) entrichtet werden, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 20,00 Euro fällig. Fällt der 10.02. oder 10.08 auf einen Sonntag oder Samstag, so endet die Frist an diesem Tag. Das bedeutet, der Geldeingang muss bis zu diesem Tag auf dem Konto der Universität Ulm verbucht sein.

Ob die Zahlung bereits bei der Universität Ulm eingegangen ist können Sie ganz einfach online überprüfen.

Die Universität Ulm wechselt ihr Bankkonto, eine Bezahlung der Beiträge und Gebühren für das Wintersemester 2024/25 ist deshalb noch nicht möglich.

Hinweis zu Studiengebühren für ein Zweitstudium:

Die Hochschulen sind verpflichtet ab dem Wintersemester 2017/18 für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudium) nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen, Zweitstudiengebühren in Höhe von 650,00 Euro pro Semester zu erheben. Ein gesondeter Gebührenbescheid geht in diesem Falle zu.

Kein Zweitstudium ist der Wechsel eines Studienganges ohne vorherigen Abschluss.
Ein Zweitstudium, Medizin oder Zahnmedizin zur Erlangung des Berufsabschlusses Kieferchirurg ist von der Gebührenpflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudiums.

Hinweis zu Studiengebühren für Internationale Studierende:

Ab dem Wintersemester 2017/18 müssen Internationale Studierende, die keine EU-Bürger*innen sind, 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester bezahlen, wenn sie zum Zwecke des Studiums kommen und einen Abschluss anstreben. Mehr Informationen erhalten Sie hier
 


Rechtsgrundlagen für die Beitrags- und Gebührenerhebung:

Verwaltungskostenbeitrag
§ 12 Landeshochschulgebührengesetz

Studierendenwerksbeitrag
Beitragsordnung des Studierendenwerks Ulm

Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm

Zweitstudiengebühr
§ 8 Landeshochschulgebührengesetz

Studiengebühren im Masterstudiengang Advanced Oncology
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren im weiterbildenden englischsprachigen Masteronlinestudiengang "Advanced Oncology"

Studiengebühren in den Masterstudiengängen Innovations- und Wissenschaftsmanagement, Instruktionsdesign, Sensorsystemtechnik, Business Analytics, Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften sowie Aktuarwissenschaften
Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in weiterbildenden Masterstudiengängen im Zentrum für berufsbegleitende universitäre Weiterbildung (SAPS)


Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge und Gebühren

Der Verwaltungskostenbeitrag, der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft sowie sonstige Überzahlungen (nicht jedoch der Studierendenwerksbeitrag!) werden bei Vorliegen der Rückerstattungsgründe ohne Antrag automatisch auf das Einzahlerkonto rückerstattet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages ist weiterhin ein Formular notwendig (siehe unter Downloads).

Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70,00 Euro wird zurückerstattet 

  • bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.

Der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 18,00 Euro wird zurückerstattet 

  • bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.

Der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 92,00 Euro wird zurückerstattet

  • bei Stornierung der Immatrikulation bei Erst-/Neueinschreibung vor Semesterbeginn (01.10. im Wintersemester und 01.04. im Sommersemester).
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester zu stellen.
  • bei Exmatrikulation bis spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester.
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester zu stellen.
  • bei Exmatrikulation an der Universität Ulm und Zulassung an einer anderen Hochschule bis spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester.
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 30.11. im Wintersemester und 31.05. im Sommersemester zu stellen.
  • wenn wegen Einschreibung an mehreren an den in der Beitragsordnung aufgeführten Hochschulen eine Doppelzahlung erfolgt ist.

Eine Rückerstattung des Säumniszuschlags in Höhe von 20,00 Euro ist nicht möglich.

Downloads

Den Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Ulm.

Bankverbindungen

Zahlungen aus dem Inland und dem SEPA-Raum:

Kontoinhaber:
Kasse der Universität Ulm
Sparkasse Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADES1ULM
IBAN: DE68 6305 0000 0000 0050 50

Zahlungen aus dem Ausland (außerhalb des SEPA-Raumes):

Kontoinhaber:
Kasse der Universität Ulm
LBBW/BW-Bank Stuttgart, Filiale Ulm
BIC (SWIFT-Code): SOLADEST600
IBAN: DE15 6005 0101 7439 5032 50

Die Universität Ulm wechselt das Bankkonto. Überweisungen auf die o.g. Konten sind nur bis zum 15.04.2024 möglich. Bezahlungen für das Wintersemester 2024/25 können noch nicht erfolgen.