Studienplatztausch

Einen Antrag auf Studienplatztausch können

  • Studierende ab dem zweiten Fachsemester

stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

Ein Ringtausch über mehrere Personen ist nicht möglich.

Aktuelle Informationen

Alle Unterlagen sowie der unterschriebene und genehmigte Antrag dürfen über E-Mail digital eingereicht werden - die verpflichtende Einreichung der Unterlagen in Papierform entfällt.

Bitte beachten Sie die Dateinamen - siehe "Weitere Informationen  - Digitale Einreichung" auf dieser Homepage

Büroöffnungszeiten:

ab KW 49 bis KW 1 (bis 6.01.2025)
keine Büroöffnungszeiten

KW 2 - 7.01.2025

Vertretung:
E. 45 (Raum gegenüber E.65)

Bewerbungsfristen Medizin/Zahnmedizin   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:   01.08. - 15.09.
                          
Sommersemester:  01.02. - 15.03.

Bewerbungsfristen zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:     01.06. - 15.07.
                          
Sommersemester:  01.12. - 15.01.

Nachreichfrist - Studiengang Medizin:

  • für die Fachsemester 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10  - keine Nachreichfrist
  • für das 5. Fachsemester - Physikum oder Anrechnungsbescheid
    für das Wintersemester bis zum 30.09. (E-Mail-Eingang) und
    für das Sommersemester bis zum 31.03. (E-Mail-Eingang)

Nachreichfrist - Studiengang Zahnmedizin:

  • für die Fachsemester 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10  - keine Nachreichfrist
  • für das 5. Fachsemester - Z1 oder Anrechnungsbescheid
    für das Wintersemester bis zum 30.09. (E-Mail-Eingang)
  • für das 7. Fachsemester - Z2 oder Anrechnungsbescheid
    für das Wintersemester bis zum 30.09. (E-Mail-Eingang)

Nachreichfrist  - zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge:

  • für das Wintersemester bis zum 1.09.  (E-Mail-Eingang) und
  • für das Sommersemester bis zum 1.03. (E-Mail-Eingang)

 

Kontakt

Studienplatztausch

Büroöffnungszeiten
Di: 10:00 - 11:30 Uhr
      14:00 - 15:30 Uhr
Do: 09:00 - 11:30 Uhr
(gerade Kalenderwoche)

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr
09:00 - 13:00 Uhr
Mi
09:00 - 12:00 Uhr

Abteilung Zulassung Dez II-1
Helmholtzstr. 22
89069 Ulm
Deutschland
Raum: HeHo 22 E.65
Telefon: +497315024444

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien für den Studienplatztausch im Studiengang Medizin bezogen auf das Fachsemester finden Sie hier

 

Dem Antrag auf Studienplatztausch müssen Sie folgende Unterlagen beifügen - jeweils in einfacher Kopie:

  • Bewerber*innen mit deutschem Bildungsnachweis: Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten) incl. der Angabe zur Note und dem Datum;
  • Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis: originalsprachlichen Sekundarschulabschlusszeugnisses sowie der amtlichen Übersetzung ins Deutsche oder Englische; Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z.B. DSH-2, TestDaF 4x4, telc Deutsch C 1 Hochschule, Feststellungsprüfung). Deutsche mit ausländischem Bildungsnachweis benötigen außerdem einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle;
  • Zulassungsbescheid von hochschulstart bzw. der Hochschule;
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemes­terzahl;
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel;
  • ggf. Kopien der (vorläufigen/endgültigen) Prüfungszeugnisse (Zeugnis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, Anrechnungsbescheid);
  • Hochschulortwechsler*innen aus EU-Ländern und Quereinsteiger*innen: Kopie des endgültigen Anrechnungsbescheids eines Landesprüfungsamts sowie für die Bewerbung zum 1. klinischen Studienabschnitts das Zeugnis bzw. Leistungsnachweis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung;
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Antrages auf Studienplatzwechsel müssen innerhalb der Bewerbungsfrist alle erforderlichen Nachweise befügt werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich
    Ausnahme: Nachreichungen für die Zeugnisse von M1, Z1 oder Z2 bis 30.09. oder 31.03. möglich
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Antrages erforderlich sein.

Den Antrag auf Studienplatztausch finden Sie hier (pdf).

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften darf digital - per E-Mail an studienplatztausch(at)uni-ulm.de  fristgerecht eingereicht werden.

Ein Ringtausch über mehrere Personen ist nicht möglich.

 

Die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte mit den folgenden Dateinamen über studienplatztausch(at)uni-ulm.de ein. – pdf oder jpg

(Wenn möglich bei der Antragsabgabe *erster E-Mail-Kontakt* - alle Dateien sowie alle relevanten E-Mail-Adressen ein- bzw. anfügen. Sie erhalten EINE Tickektnummer über welche dann alle weiteren Fragen und Dateien abgewickelt werden können.)

Name1: Nachname Tauschpartner*in Uni Ulm

Name2: Nachname Tauschpartner*in Tauschhochschule

Antrag:          Tausch_Antrag_Name1_Name2.pdf

Unterlagen:    Tausch_Unterlagen_Name1.pdf               Tausch_Unterlagen_Name2.pdf

Nachreichung: Tausch_Nachreichung_Name1.pdf        Tausch_Nachreichung_Name2.pdf