Auswahl
Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand einer Bewerberrangliste in welcher
maximal 100 Rangpunkte vergeben werden
Die Vergabe der Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin, erstes Fachsemester erfolgt im zentralen Vergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) hochschulstart.de
Ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und nicht im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sind, finden hier weitere Informationen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 wurde die Vergabe der Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin bundesweit neu geregelt.
Das neue Verfahren gilt zunächst bis einschließlich WS 2021/22
Bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden vorab an ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, Härtefälle, Zweitstudienbewerber, Bereiche des besonderen öffentlichen Bedarfs (z.B. Landärzte) vergeben.
Nach Abzug der Sonderquoten werden die Studienplätze in drei Hauptquoten vergeben:
30% Abiturbestenquote
Auf der Basis eines Prozentrangverfahrens und unter Bildung von Landesquoten werden länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten weitgehend ausgeglichen.
10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In der neuen, zusätzlichen Eignungsquote werden für 10% der Studienplätze ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien zur Auswahl herangezogen.
Für die Übergangszeit bis WS 2021/22 wird in dieser Quote die Wartezeit als Kriterium auslaufend berücksichtigt. Danach entfällt die Zulassung aufgrund Wartezeit.
60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Die Hochschulen vergeben 60% der Studienplätze anhand schulnotenabhängiger und schulnotenunabhängiger Kriterien.
Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand einer Bewerberrangliste in welcher
maximal 100 Rangpunkte vergeben werden
Einschlägige Vorerfahrungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem medizinischen/ zahnmedizinischen Ausbildungsberuf, die über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt und
besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, insbesondere Freiwilligendienste oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen (Preise, Ehrenämter), die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben.
Wartesemester max. 30 Rangpunkte
TMS Standardwert max. 60 Rangpunkte
Berufsausbildung 4 Rangpunkte
Berufstätigkeit 2 Rangpunkte
Dienst, Ehrenamt 2 Rangpunkte
Preise 2 Rangpunkte
Hochschulzugangsberechtigung max. 46 Rangpunkte
TMS Standardwert max. 44 Rangpunkte
Berufsausbildung 6 Rangpunkte (für ein oder mehrere Nachweise)
Dienst , Ehrenamt 2 Rangpunkte (für ein oder mehrere Nachweise)
Preise 2 Rangpunkte (für ein oder mehrere Nachweise)
Die Bewerbung ist an hochschulstart.de zu richten
Ihre Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der ZEQ und AdH richten Sie
bitte ausschließlich an hochschulstart.de
Zulassungsanträge müssen
für das Sommersemester bis zum 15. Januar,
für das Wintersemester bis zum 15. Juli,
wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde (Altabiturienten) bis zum 31. Mai an hochschulstart.de gerichtet werden.
Ergänzende Unterlagen können
für das Sommersemester bis zum 21. Januar
für das Wintersemester bis zum 21. Juli, von Altabiturienten bis zum 15. Juni
an hochschulstart.de nachgereicht werden.
Die Auswahlgrenzen zurückliegender Verfahren werden auf www.hochschulstart.de veröffentlicht.
Informationen zum Losverfahren
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Für die Auswahl gelten dann besondere Regeln. Informationen hierzu erhalten Sie auf hochschulstart.de
Wenn Sie Ihr Studium an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Diesen Nachweis legen Sie bei der Immatrikulation an der Universität Ulm vor.
Zu den Studienorientierungsverfahren geht es hier.