Um eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Masterstudiengang zu erhalten, müssen die Zugangsvoraussetzungen für das erste Fachsemester im beantragten Studiengang erfüllt sein. Die Zugangsvoraussetzungen sind hier nachzulesen.
Freie Studienplätze in Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.
Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.