Bewerbung für ein höheres Fachsemester Lehramt Gymnasium - Master of Education (M.Ed.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester: 1. August - 15. September
Sommersemester: 4. Februar - 15. März
 

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über das Campusportal der Universität Ulm müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Antrag für die Bewerbung (pdf)
  • Nachweise über anrechenbare Leistungen für den Einstieg in ein höheres Fachsemester: bisherige Studien- und Prüfungsleistungen/Transcript of Records mit Angabe der ECTS- bzw. Leistungspunkte, sowie eine Beschreibung der absolvierten Module (Modulhandbuch)
  • Bei einer Bewerbung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang: 
     Zulassungsbescheid und Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an welcher die anrechenbaren leistungen erbracht wurden
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse:
    siehe Sprachkenntnisse für das 1. Fachsemester
  • Hochschulortwechsler*innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Ggf. Nachweise bezüglich der Sozialkriterien (Schwerbehindertenausweis, Meldebescheinigung zusammen mit dem zu pflegenden bzw. zu betreuenden Kind, Elternteil oder Ehegatten, Bewerbende mit Ortsbindung im öffentlichen Interesse) sowie ausführliche Begründung auch zum Angewiesensein auf den Studienort Ulm.
  • Bei anrechenbaren Leistungen aus einem Hochschulstudium aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung

 

 Bitte beachten:

  • Bei Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.
Leif-Erik Ott

Büroöffnungszeiten
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Abteilung II-1 Zulassung
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