Präsidialbüro
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Der Senat entscheidet nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind. Der Senat erteilt die Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen, nimmt Stellung zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags, zum Wirtschaftsplan sowie zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen. Er beschließt u.a. die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie Satzungen für Hochschulprüfungen, für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen, die Aufnahmeprüfung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden. Der Senat wählt - gemeinsam mit dem Universitätsrat - die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und als alleiniges Gremium die nebenamtlichen Präsidiumsmitglieder.
Präsident
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