Höheres Fachsemester im Studiengang Medizin

Aktuelle Informationen

Es gelten folgende Fristen
Nachreichfrist Wintersemester 2023/24 für 5. Fachsemester:
vom 22.09.2023 bis 30.09.2023

  • Bewerbungsanträge können
    bis 15. März (für das Sommersemester) und
    bis 15. September (für das Wintersemester)
    ONLINE incl. aller erforderlichen Dokumente abgegeben werden
  • Es gibt keine Nachreichefrist im Studiengang Medizin für die Fachsemester 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 10
    Ausnahme: 5. Fachsemester - die M1 oder der Anrechnungsbescheid für die M1 darf bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis 30. September nachgereicht werden.
  •  Die Voraussetzungen je Fachsemester wurden neu geregelt
    siehe Auswahlkriterien innerhalb der Bewerbergruppen - bezogen auf das Fachsemester hier

Bewerbungsfristen   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:    01.08. - 15.09.
(Semester 3/5/7/9)

                         
Sommersemester:  01.02. - 15.03.
(Semester 2/4/6/8/10)

So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

 

Kontakt

Höhere Fachsemester Medizin/Zahnmedizin

Öffnungszeiten
Di: 10:00 - 11:30 Uhr
      14:00 - 15:30 Uhr
Do: 09:00 - 11:30 Uhr
(gerade Kalenderwoche)

Telefonisch erreichbar
Mo, Di, Do, Fr
09:00 - 13:00 Uhr
Mi
09:00 - 12:00 Uhr

Abteilung Zulassung Dez II-1
Helmholtzstr. 22
89069 Ulm
Deutschland
Raum: HeHo 22 E.65
Telefon: +497315024444

Weitere Informationen

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bewerber*innen mit deutschem Bildungsnachweis: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
    (Deutsche mit ausländischem Bildungsnachweis benötigen außerdem einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle)
  • Zulassungsbescheid von Hochschulstart bzw. der deutschen Hochschule
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemes­terzahl
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel;
  • ggf. Kopien der (vorläufigen/endgültigen) Prüfungszeugnisse (Zeugnis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung - M1, Anrechnungsbescheid);
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung. Wenn das APS-Zertifikat aus Indien noch nicht vorliegt, bitte Nachweis über die Beantragung hochladen.
  • Hochschulortwechsler*innen aus EU-Ländern und Quereinsteiger*innen: Kopie des endgültigen Anrechnungsbescheids eines Landesprüfungsamts sowie für die Bewerbung zum 1. klinischen Studienabschnitts das Zeugnis bzw. Leistungsnachweis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung;
  • Hochschulortwechsler*innen: ggf. Nachweise bezüglich der Sozialkriterien (Schwerbehindertenausweis, Meldebescheinigung zusammen mit den Ehegatten/Kind, ausführliche Begründung);
  • Bei einer im Ausland erbrachten M1 mit Note: Notenskala der M1 mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote, nachzuweisen auf dem Zeugnis der M1 oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise

Bei einer Bewerbung für das 5. Fachsemester - 1. klinisches Fachsemester im Studiengang Medizin können der Anrechnungsbescheid und/oder das Zeugnis über die M1 für das Wintersemester bis zum 30.09. nachgereicht werden.

Bitte beachten:

 

  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nur bei einer Bewerbung für das 5. Fachsemester (1. klinische Semester) möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:

  1. Bewerbergruppe:
    Aufrücker - Bewerber*innen mit einer Zulassung im 1. Fachsemester an der Universität Ulm.
     
  2. Bewerbergruppe:
    Hochschulortwechsler, Studienfortsetzer - Bewerber*innen, die an einer deutschen oder einer anderen Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine endgültige Vollzulassung in Medizin haben/hatten. 
     
  3. Bewerbergruppe :
    Quereinsteiger - Sonstige Bewerber*innen. 

Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studien- und Prüfungsleistungen gerankt.  Ausschließlich bei Hochschulortwechslern bzw. Studienfortsetzern werden 50% der Studienplätze nach Studien- und Prüfungsleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien innerhalb der Bewerbergruppen, bezogen auf das Fachsemester finden Sie hier.