Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Sommersemester: 01.12. - 15.01.
Bewerbungen für die höheren Fachsemester erfolgen papierlos. Erforderliche Bewerbungsunterlagen laden Sie in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hoch, dieser wird Ihnen nach der Onlinebewerbung angezeigt.
Unterlagen, welche in Papierform (z.B. Post oder Fax) oder per E-Mail eingehen, werden nicht bearbeitet oder bewertet.
Bewerber:innen registrieren sich im Campusportal der Universität Ulm. Anträge auf Immatrikulation können ab 15. Januar bis 31. März (zum Sommersemester) oder ab 1. Juli bis 30. September (zum Wintersemester) abgegeben werden. Für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester ist die vorherige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss erforderlich. Bitte denken Sie daran die Anerkennung rechtzeitig zu beantragen.
In folgenden Studiengängen ist eine Immatrikulation zum Wintersemester nur zu einem ungeraden (3 und 5) und im Sommersemester nur zu einem geraden (2,4 und 6) Fachsemester möglich:
Chemie | Chemieingenieurwesen | Computational Science and Engineering |Elektrotechnik und Informationstechnologie | Informatik | Informationssystemtechnik | Mathematik | Mathematische Biometrie | Medieninformatik | Physik | Software Engineering | Wirtschaftschemie | Wirtschaftsphysik | Wirtschaftswissenschaften
In folgenden Studiengängen ist eine Immatrikulation zu jedem Fachsemester (2,3,4,5 und 6) möglich:
Mathematik | Mathematische Biometrie | Wirtschaftsmathematik
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Sommersemester: 01.12. - 15.01.
So bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester für
zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge:
1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.
2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch. Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assistenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.
Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist hochgeladen sein.
Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, welche die Bewerbenden zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. September, bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 1. März nachgereicht werden.
Öffnungszeiten für Publikumsverkehr
Dienstag und Donnerstag
9:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
Telefonisch erreichbar
Montag bis Donnerstag
9:00 - 16:00 Uhr
Freitag
9:00 - 13:00 Uhr.
Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung):
Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, welche der Bewerber zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten hat, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. September, bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 1. März nachgereicht werden.
Bei ausländischen Zeugnissen oder Abschlüssen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.
Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen wird kein Auswahlverfahren durchgeführt, es müssen lediglich ausreichende anrechenbare Studienleistungen nachgewiesen werden. Die Bewerbungsmöglichkeiten müssen jedoch beachtet werden.
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Freie Studienplätze in Bachelorstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:
Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studien- und Prüfungsleistungen gerankt. Ausschließlich bei bei Hochschulortwechslern bzw. Studienfortsetzern werden 50% der Studienplätze nach Studien- und Prüfungsleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.