Höhere Fachsemester

Für alle Studiengänge ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich. Erforderlich ist eine Bewerbung direkt bei der Universität Ulm.

Voraussetzungen für eine mögliche Zulassung:

  • Frist- und formgerechte Bewerbung
  • freie Studienplätze im beantragten Fachsemester/Studiengang
  • Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für das erste Fachsemester des beantragten Studienganges
  • Nachweis der erforderlichen anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende der Universität Ulm, die in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten, stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel.

Zur Onlinebewerbung:

Medizin

Zahnmedizin

Bachelorstudiengänge

Masterstudiengänge

Wichtige Information:

Vom 23. April bis voraussichtlich 07. Mai 2024 steht das Bewerbungsportal der Universität Ulm nicht zur Verfügung. Es können keine Bewerbungen angelegt, bearbeitet oder abgegeben werden.

Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen zur Portalsperre

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie:

  • Wer seinen Status nicht ausreichend mit einer Immatrikulationsbescheinigung und/oder dem Zulassungsbescheid nachweist, erhält automatisch den Status eines Quereinsteigers.
  • Die gleichzeitige Immatrikulation für den gleichen Stu­diengang an mehreren Universitäten ist nicht möglich.
  • Wer im Bewerbungsstudiengang oder in einem verwandten Studiengang eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden und/oder den Prüfungsanspruch endgültig verloren hat, wird im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden, ein Verweis auf schon der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.
  • Unvollständige Bewerbungen werden abgelehnt.
  • Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist nur nach Maßgabe der geltenden Studienordnung der Universität Ulm und des im Zulassungsbescheid angegebenen Ausbildungsstands möglich.
  • Wird das Studium nach dem offiziellen Beginn der Vorlesungszeit aufgenommen, ist mit Verzögerungen des Studienverlaufs zu rechnen. Eine Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen ist ggf. nicht mehr möglich.

Sollten Sie die Bewerbung an der Universität Ulm nicht selbst vornehmen und das Bewerbungsverfahren nicht selber durchführen können, ist es möglich, jemandem die Vollmacht zur Bewerbung und für Auskünfte zu erteilen.

Was ist eine gültige Vollmacht:

  • notariell beglaubigte Vollmacht
  • Anwaltsvollmacht
  • Vollmacht (pdf) - Vorlage im pdf-Format zum Download