Hochschulzugang ohne Abitur

Für Studieninteressierte ohne Abitur ist ein Hochschulzugang für ein grundständiges Studium (Bachelorstudiengänge, Staatsexamensstudiengänge) auch aufgrund beruflicher Qualifikationen möglich.

Allgemeiner Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige

 

Weitere Informationen

Eine berufliche Qualifikation über eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Meister oder Fachwirt) berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen (allgemeiner Hochschulzugang).

Ein Antrag ist nicht erforderlich. 

Die Nachweise reichen Sie bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Eine Prüfung des Hochschulzugangs erfolgt nur im Zusammenhang einer Bewerbung für einen Studiengang der Universität Ulm.

 

  • Zeugnis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung mit Angabe der Abschlussnote
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch
  • Nachweis von mind. 400 Unterrichtsstunden im Fortbildungslehrgang (entfällt bei Meisterprüfung und schulischen Abschlüssen).

Die Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen.

 

Fachgebundener Hochschulzugang mit Eignungsprüfung 

 

Weitere Informationen

Beruflich Qualifizierte mit einer mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.

Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr (voraussichtlich Mai) statt und wird für technische und mathematische Studiengänge am Studienkolleg Karlsruhe und für alle anderen Studiengänge am  Studienkolleg Heidelberg durchgeführt.

Die Eignungsprüfung besteht aus:

  • einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit)
  • einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen)

Kosten:

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ist kostenpflichtig.
Die Universität Ulm erhebt eine Gebühr von 140 €.
Für die Durchführung des Tests ist eine Testgebühr an das Studienkolleg zu entrichten,
diese beträgt 200 €.

 

  • eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung
  • eine dreijährige Berufserfahrung
  • ein Beratungsgespräch

Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für eine Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 31. Januar (Ausschlussfrist) unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Ulm eingegangen sein.

Antrag (pdf)

siehe Antrag (pdf)

Deltaprüfung  für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder Fachgebundener Hochschulreife 

Weitere Informationen

Die Deltaprüfung ist eine Aufbauprüfung und ermöglicht Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife ein Bachelorstudium in einer Fachrichtung oder an einer Hochschulart aufzunehmen, die außerhalb der erworbenen Zugangsberechtigung liegt.

Die Deltaprüfung wird jedes Jahr im Mai zentral an der Universität Mannheim durchgeführt und dauert 185 Minuten.

Ausführliche Infomationen zur Deltaprüfung (Inhalt, Beispielaufgaben, FAQs) finden Sie auf den Internetseiten der  

Universität Mannheim 

Zur Deltaprüfung wird zugelassen, wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt. 

Bitte beachten: 

Ob die vorhandenen Zeugnisse tatsächlich den Anforderungen einer fachgebundenen Hochschulreife oder einer Fachhochschulreife entsprechen, wird erst bei der Bewerbung auf einen Studienplatz an der Universität Ulm überprüft. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist für eine Bewerbung nicht ausreichend.

Die nächste Deltaprüfung findet voraussichtlich im kommenden Mai statt.
Anmeldung: 1. März - 31. März online auf den Internetseiten der

 Universität Mannheim

Die Teilnahmegebühr beträgt €200.- und ist bei der Anmeldung zu entrichten.

 

Sabine Weiß

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