Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Informationen
Seit dem Sommersemester 2014 wird an der Universität Ulm ein einheitliches Formular für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen verwendet.
Das Formular finden Sie unter Formulare/Leitfäden Studierende.
Die Fristen zum Stellen des Antrags finden Sie in §19 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Ulm (Rahmenordnung - ASPO) vom 13.07.2022.
Als Studierende füllen Sie das Formular online aus und senden es dann inklusive der für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen an die Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs.
Wenn Leistungen im Pflichtbereich anerkannt werden sollen, müssen die entsprechenden Prüfungen aus dem Studiengang der Universität Ulm verwendet werden. Im Wahlpflichtbereich können Prüfungen auch ohne das Vorhandensein einer äquivalenten Prüfung an der Universität Ulm anerkannt werden. Tragen Sie in diesem Fall bitte "keine PNr." in das Feld der Prüfungsnummer ein.
Als vorsitzende Person des Prüfungsausschusses prüfen Sie den Antrag und tragen die entsprechende Prüfungsnummer für die anzuerkennden Leistungen ein. Prüfen Sie auch, ob eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorzunehmen ist. Die Prüfungsnummern finden Sie für Ihren Studiengang, indem Sie sich als Prüfer im Hochschulportal einloggen, auf "Meine Funktionen" --> "Übersicht über Prüfungen im PDF-Format" --> "Übersicht über alle Module und Prüfungen in den einzelnen Studiengängen" und dann auf den Studiengang klicken, in welchem die Anerkennung erfolgen soll.
Die Umrechnung der Noten aus anderen als dem deutschen Notensystem erfolgt in der Regel nach der Modifizierten Bayerischen Formel.
Wenn Leistungen im Pflichtbereich anerkannt werden sollen, müssen die entsprechenden Prüfungen aus dem Studiengang der Universität Ulm verwendet werden. Im Wahlpflichtbereich können Prüfungen auch ohne das Vorhandensein einer äquivalenten Prüfung an der Universität Ulm anerkannt werden. Tragen Sie in diesem Fall bitte "keine PNr." in das Feld der Prüfungsnummer ein. Nach Anerkennung können Sie das Formular entweder drucken, unterschreiben und per Hauspost oder als PDF per E-Mail an das Studiensekretariat senden.
Hier gelangen Sie direkt zu den Anerkennungsformularen im PDF-Format
- Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neues Formular zur Erfüllung der Anforderungen des neuen Hochschulstatistikgesetzes - Weitere Seiten zum Antrag auf Anerkennung
Einer Anerkennung von mehreren erbrachten Leistungen legen Sie bitte dieses Formular bei, wenn der Platz auf dem Deckblatt (oben) nicht ausreicht. Wünschen Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester, so sollte jedem Antrag auch diese Seite mindestens 1x beiliegen - Antrag auf Anerkennung von Leistungen außerhalb des Hochschulsystems
Hier finden Sie eine Liste aller Prüfungsausschussvorsitzenden
Kontakt
Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
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