Elektronische Klausureinsichten

In der Rahmenordnung der Universität ist eindeutig die Möglichkeit geregelt, jede Prüfung nach Abschluss des Korrekturverfahrens einzusehen. Mit dieser Regelung will die Universität Ulm die Studierenden dabei zu unterstützen, Kenntnis über die eigenen Fehler und Wissenslücken zu erlangen und aus diesen zu lernen und/oder zeitnah Bewertungsfehler geltend zu machen. Regelmäßig hat sich dazu eine Verwaltungspraxis herausgebildet. Manche Prüferinnen und Prüfer erlauben Anfertigungen von Kopien der Prüfung bis zur Handyaufnahme, lassen Notizen zu oder ermöglichen den Studierenden Zugang zu einer Musterlösung, um Rückfragen im Rahmen der Einsichtnahme zu reduzieren. 

Prüfungseinsichten finden bevorzugt in Präsenz statt. Eine elektronische Prüfungseinsicht ist jedoch ebenfalls möglich, falls das von Ihnen bzw. Ihren Studierenden gewünscht wird. Insbesondere Studierende, die die Prüfung wiederholen müssen und für die eine Prüfungseinsicht in Präsenz nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, sollten die Möglichkeit bekommen

  • ihre Prüfung auf elektronischem Wege einzusehen oder
  • sich über zusätzliches Informationsmaterial in Moodle oder eine Sprechstunde besser auf die Wiederholungsklausur vorbereiten zu können.

Bitte beachten Sie beim Angebot einer elektronischen Prüfungseinsicht die folgenden Hinweise:

  • Bitte weisen Sie die Studierenden insbesondere bei einer elektronischen Prüfungseinsicht darauf hin, dass während der Prüfungseinsicht Veränderungen an den Prüfungsunterlagen nicht vorgenommen werden dürfen, andernfalls dies einen Täuschungsversuch darstellt, der zur Aufhebung der bisherigen Note und zur Bewertung der Prüfung mit der Note 5,0 wegen Täuschung führt.
  • Bitte informieren Sie die Studierenden bei einer elektronischen Prüfungseinsicht darüber, dass Einsicht ausschließlich zur Überprüfung der eigenen Fehler und/oder der Bewertung gewährt wird und die Prüfungsfragen nicht  verbreitet werden dürfen. Eine Weitergabe (z.B. im Internet) ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zulässig. Hierfür kann folgender Text verwendet werden: „Fragestellungen in der Prüfung sowie die Korrekturanmerkungen der Prüferinnen und Prüfer unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die elektronische Prüfungseinsicht dient nur zum Zwecke der Prüfungseinsicht. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung im Internet ist verboten und kann im Falle eines Verstoßes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen".

Die folgenden elektronischen Alternativen beschreiben beispielhaft, wie Sie Ihren Studierenden auch online Prüfungseinsicht gewähren können. Falls das für Sie passende Szenario nicht dabei ist, wenden Sie sich gerne an das Team des ZLE. Wir beraten und unterstützen Sie für eine indiduelle Lösung.

Steckbriefe: Online-Alternativen für Prüfungseinsichten und Prüfungsvorbereitungen

Gruppengröße gängige Umsetzung in Präsenz Steckbrief zur digitalen Lösung
klein Prüfungseinsicht in Präsenz Individuelles Online-Feedback (PDF, 14.05.21)
mittel bis groß Prüfungseinsicht in Präsenz, Sprechstunde oder Besprechung in Präsenz Klausurnachbesprechung über Zoom (PDF, 14.05.21)

 

Hilfe & Kontakt

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