Abschlussarbeiten Bachelor
Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE).
Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.
Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 12 LP verbucht.
- BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 9 Wochen (Bearbeitungszeitwochen - nicht Kalenderwochen) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
- BA-Arbeit max. Laufzeit: 4 Monate (Kalendermonate)
- Verlängerungsmöglichkeit: 1 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (3) )
Zur Bachelorarbeit ist ein Bachelorkolloquium, verbucht mit 1 LP, zu absolvieren, siehe auch FSPO für CSE § 19.
Zulassungsvoraussetzung zur BA-Arbeit: FSPO für CSE § 16
- Berufspraktikum muss absolviert sein
- Module von 130 LP müssen vorliegen
- davon 110 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO für CSE § 16 (1) )
Themen (Aufgabenstellung) der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17
- Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
Externe Abschlussarbeiten:
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Abschlussarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17
- vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, zu finden auf der Seite unter Allgemeine Formulare)
Antrag auf Verlängerung der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (3)
- Bestätigung des Betreuers
- vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Manuela Boin
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum C 018
- Telefon: 0731/50-28037
stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- Carolin Müller, Studentin CSE
Formulare Abschlussarbeiten
Antrag auf Zustimmung externe Bachelor-Abschlussarbeit (Stand 09_2023)
Antrag auf Zustimmung externe Master-Abschlussarbeit (Stand 09_2023)
Hinweis externe Abschlussarbeit Stand 8_23
Infoschreiben an Firmen Stand 8_23
Sperrvermerksvereinbarung Stand 8_23
Geheimhaltungsvereinbarung Stand 9_24
Verlängerung Abschlussarbeit Stand 8_23
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm. Das Formular ist unter Allgemeine Formulare zu finden.