Kooperationsstudiengang Computational Science and Enginiering (CSE)
Der Studiengang Computational Science and Engineering (CSE) vermittelt Ihnen die Fähigkeit, komplexe Probleme aus Ingenieurwissenschaften, insbesondere derer des Maschinen- und Fahrzeugbaus, Naturwissenschaften, Medizin, auch der Biomechanik und Life Sciences mit modernen Computermethoden zu lösen. Im Zentrum stehen dabei die Entwicklung mathematischer Modelle, deren computergestützte Simulation sowie die praxisnahe Auswertung der Ergebnisse.
CSE ist ein interdisziplinärer Studiengang, der angewandte Mathematik, Informatik und Ingenieurwissenschaften miteinander verknüpft und Ihnen damit fundierte Kenntnisse in den Schlüsseltechnologien von morgen vermittelt – etwa in den Bereichen Big Data, Künstliche Intelligenz oder High-Performance-Computing.
Besonders hervorzuheben ist die enge Kooperation zwischen der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm: Der Studiengang verbindet wissenschaftliche Exzellenz und Forschungsorientierung mit praxisnaher Ausbildung und anwendungsbezogenen Projekten. So erwerben Sie sowohl tiefgreifendes theoretisches Wissen als auch wertvolle praktische Kompetenzen – optimal vorbereitet für eine Karriere in Forschung, Industrie oder Entwicklung.
Besondere Regelungen im Studiengang
Für die Immatrikulierten ab dem WiSe 2025/2026 gilt die neue FSPO CSE 2025
Hier finden Sie die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge Bachelor- und Master CSE: FSPO CSE
- Studierende, die sich bis zum SoSe 2025 im Bachelorstudium immatrikuliert haben, können übergangsweise nach der FSPO CSE 2019 weiterstudieren (Mit Ablauf des zweiten Prüfungszeitraums des SoSe 2031 (Stichtag 01.12.2031).
- Studierende, die sich bis zum SoSe 2025 im Masterstudium immatrikuliert haben, können übergangsweise nach der FSPO CSE 2019 weiterstudieren (Mit Ablauf des zweiten Prüfungszeitraums des SoSe 2029 (Stichtag 01.12.2029).
Alle Studierende, die im SoSe 2025 im Bachelor oder Masterstudiengang immatrikuliert sind, können bis zum 30.11.2025 auf schriftlichen Antrag mit vorheriger Genehmigung des Fachprüfungsausschusses beantragen, ihr Studium nach der neuen FSPO CSE zu beenden.
Die neue FSPO CSE - das hat sich geändert
Allgemeine Änderungen
Bachelor CSE
Änderungen:
Pflichtbereich:
Angewandte Mathematik:
- Modul 70008 „Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik“ (9 LP) ersetzt die Module „Angewandte Stochastik 1“ (4 LP) und „Angewandte Stochastik 2“ (4 LP). Jetzt im Studienplan im 3. Fachsemester.
Informatik:
- Modul xxxxx „Einführung in die Softwareentwicklung“ (3 LP) ersetzt das Modul „Programmieren“ (2 LP). Inhaltliche Veränderung: Intensivere Auseinandersetzung mit C, Kürzen von C++-Inhalten, Einführung der Versionskontrolle mit Git
Ingenieur- und Naturwissenschaften:
- Module xxxxx „Technische Mechanik 1 - 3“ (je 5 LP) ersetzen die Module „Technische Mechanik 1 - 3“ (je 6 LP): Anpassung analog THU-Module
- Modul xxxxx „Physikalische Grundlagen der Elektrotechnik“ (4 LP) ersetzt das Modul „Grundlagen der Elektrotechnik 2“ (4 LP): Umbenennung, Inhalte bleiben gleich
- Modul 70378 “Grundlagen der Elektrotechnik 1” (7 LP) wird in das 5. Semester verschoben.
Abschlussarbeiten:
- Modul xxxxx „Wissenschaftliches Arbeiten in CSE“ (3 LP) ersetzt die Module „Wissenschaftliches Arbeiten in CSE“ (2 LP) und das optionale Modul “Ergänzung zu Wissenschaftliches Arbeiten in CSE” (1 LP).
- Das Modul 80000 “Bachelorarbeit” (13 LP): Bachelorarbeit (12 LP) und Bachelorkolloquium (1 LP) werden zu einem Modul zusammengefasst.
Wahlpflichtbereich:
CSE Wahlmodule:
- Im Bereich CSE Wahlmodule sind jetzt 10 LP vorgesehen.
Berufspraktikum:
- Im Bereich Berufspraktikum sind jetzt 3 Wahlmöglichkeiten vorgesehen:
xxxxx Berufspraktikum 3 Monate
xxxxx Berufspraktikum 6 Monate
xxxxx Berufspraktikum 9 Monate
(siehe auch Box “7-semestriger Studienverlaufsplan”)
Ergänzungsbereich:
Überfachliche Kompetenzen und Sprachkenntnisse:
- Im Bereich "Überfachliche Kompetenzen und Sprachkenntinisse sind jetzt mind. 3 LP vorgesehen.
Bei einer Verlängerung des Berufspraktikums auf sechs Monate besteht die Möglichkeit, bereits Module aus dem Masterstudiengang CSE zu belegen. Diese ersetzen die früheren „Zusatzmodule“.
Die vormals angebotenen Zusatzmodule können nun im Ergänzungsbereich absolviert und auf Antrag im Masterstudium angerechnet werden.
Die Bachelorarbeit ist bei einem verlängerten Berufspraktikum für das 7. Semester vorgesehen – ebenso die vorgezogenen Mastermodule. In diesem Fall kann die Bachelorarbeit studienbegleitend durchgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über das Studiensekretariat, wobei eine Bearbeitungszeit von drei Monaten eingetragen wird.
Da eine studienbegleitende Bachelorarbeit erfahrungsgemäß mehr Zeit erfordert, muss in diesem Fall eine Verlängerung beim Fachprüfungsausschuss beantragt werden. In dem Antrag ist die Begründung „studienbegleitend“ anzugeben sowie aufzuführen, welche Module parallel besucht werden.
Bleibt wie in FSPO CSE 2019:
(FSPO CSE 2025 § 7 und APO § 8)
- bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters: “Höhere Mathematik I” ODER “Höhere Mathematik II”
- bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des 4. Fachsemesters: 60 LP
- verlängertes Berufspraktikum: Verlängerung der Frist für den Abschluss des Studiums um 3 bzw. 6 Monate
- Abschlussarbeit: Die Bearbeitungs- und Abgabefrist der Bachelorarbeit sind 3 Monate. Eine angemessene Verlängerung der Abschlussarbeit kann beim Fachprüfungsausschuss formlos beantragt werden.
- Abschluss des Bachelorstudiums: bis Ende des 10. Fachsemesters
- Keine 3-Monatsregelung der Anmeldung einer Abschlussarbeit nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung mehr.
Der Prüfungsanspruch geht nicht verloren, wenn Studierende das endgültige Nichtbestehen oder die Fristversäumnis nicht zu vertreten haben: unverzügliches Anzeigen der Fristversäumnis vor Ablauf der Prüfungsfrist beim Fachprüfungsausschuss
Ein Mobilitätsfenster ist im 5. Fachsemester vorgesehen.
Master CSE
Änderung zur FSPO CSE 2019:
(FSPO CSE 2025 § 7 und APO § 8)
- Abschluss des Masterstudiums: bis Ende des 9. Fachsemesters
- Abschlussarbeit: Die Bearbeitungs- und Abgabefrist der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Eine angemessene Verlängerung der Abschlussarbeit kann beim Fachprüfungsausschuss beantragt werden.
- Keine 3-Monatsregelung der Anmeldung einer Abschlussarbeit nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung mehr.
Der Prüfungsanspruch geht nicht verloren, wenn Studierende das endgültige Nichtbestehen oder die Fristversäumnis nicht zu vertreten haben: unverzügliches Anzeigen der Fristversäumnis vor Ablauf der Prüfungsfrist beim Fachprüfungsausschuss
Ein Mobilitätsfenster ist jederzeit während des Masterstudiums möglich.