Beate Schaupp
Helmholtzstraße 20
Sie studieren CSE. Das sollten Sie wissen:
Die gesetzliche Grundlage jeden Studiengangs bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) hier in Ulm von Baden-Württemberg. Die allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang an der Universität Ulm sind in deren Rahmenordung geregelt (zu finden unter: Studien- und Prüfungsordnung - Allgemein). Durch die Kooperationsvereinbarung der Universität Ulm mit der Technischen Hochschule Ulm ist vereinbart, eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung zu erstellen. Dieser Verordnung regelt unter anderem Fristen, Prüfungen, Berufspraktikum und Bachelorarbeit, zeigt die Ziele und die Inhalte des Studiums auf.
Der Studiengang CSE ist an der Universität der Fakultät "für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften" und an der Technischen Hochschule der Fakultät "Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften" zugeordnet.
Die Aufgaben des Studiendekans übernimmt der Vorsitzende der "Gemeinsamen Kommission". Die "Gemeinsame Kommission" übernimmt für den gemeinsamen Studiengang anstelle der Fakultäten eine Reihe von Zuständigkeiten, wie das Auswahlverfahren, Erstellung des Modulhandbuches und andere. Die Universität und die Technische Hochschule bestellt einen gemeinsamen Zulassungsausschuss und einen gemeinsamen Prüfungsausschuss. In allen Gremien sind Vertreter der Studierenden.
Wenn Sie nach Ihrem Bachelor eine Zulassung mit oder ohne Auflage bekommen sollten Sie folgendes beachten:
Wenn Sie eine Zulassung unter Auflage bekommen haben, bitte beachten Sie folgendes:
Kirsten Huss
Studienfachberaterin CSE
Technische Hochschule Ulm
Albert-Einstein-Allee 55
Raum Q 113
89081 Ulm
Telefon: +49 0731-96537-461
Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienfachberatung CSE.