Prüfungsausschuss Computational Science and Engineering (CSE)

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Vorsitzende

  • Prof. Dr. Manuela Boin 
    Technische Hochschule Ulm
  • Prittwitzstr. 10, Raum C 018
  • Telefon: 0731/50-28037
  •  
  • stellvertretender Vorsitzender
  • Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
  •  
  • weiteres Mitglied
  • Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
  •  
  • Studentische Vertreterin
  • Carolin Müller, Studentin CSE

 

 


Hinweise zu typischen Anliegen

In der FSPO CSE 2019:

Der Studienplan von CSE sieht ein mindestens 3-monatiges Berufspraktikum vor, das mit 15 LP honoriert wird. Es kann um drei oder sechs Monate verlängert werden. Hierfür werden bei erfolgreichem Abschluss weitere 15 bzw. 30 LP vergütet. Die Verlängerung des Praktikums kann auf Antrag als Zusatzfach ins Zeugnis eingetragen werden.

Zum Berufspraktikum gibt es folgende Dokumente:

CSE - Richtlinien zum Berufspraktikum (Stand 04_2024)

Anschreiben zum Berufspraktikum (Stand 9_2023)  (das Anschreiben ist für Praktikanten und die Firmen, in denen das Praktikum absolviert werden) 

Formular: Anmeldung zum Berufspraktikum (Stand 9_2023)

Weitere Informationen und FAQs: 

www.uni-ulm.de/mawi/mawi-cse/studierende/bachelor-cse/berufspraktikum/  

Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.

 

Hier geht es zu den Informationen zur Bachelorarbeit

Hier geht es zu den Informationen zur Masterarbeit

Bitte beachten Sie die Formulare zu den Abschlussarbeiten auf diesen Seiten!

 

Hier geht es zu den Informationen zur Bachelorarbeit

Hier geht es zu den Informationen zur Masterarbeit

Bitte beachten Sie die Formulare zu den Fristverlängerungen zu den Abschlussarbeiten auf diesen Seiten!

 

Anerkennung von Studienleistungen

Unter Anerkennung wird die Anrechnung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verstanden, die genauen Regelungen finden sich in §19 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung. Außerdem können Leistungen aus anderen Studiengängen als gleichwertig zu vorgesehenen oder möglichen Leistungen anerkannt werden. 

Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung

Die Anerkennung einer Prüfungsleistung von einer anderen Hochschule auch Ausland muss einzeln für jede Prüfung erfolgen. Dabei muss jeweils angegeben werden, für welche gleichwertige Leistung die Anerkennung erfolgen soll. Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular (pdf). Wenn Sie mehr als eine Leistung anerkennen lassen wollen, nutzen Sie zusätzlich dieses Formular für weitere Seiten (pdf). Bitte bereiten Sie den Antrag vollständig vor und schicken Sie ihn an die in der rechten Spalte aufgeführten Kontaktperson.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen folgende Informationen enthalten: Umfang der Lehrveranstaltungen (Stundenzahl und LP), vollständige Inhaltsübersicht/Modulbeschreibung, Leistungsnachweis ggf. inkl. Bewertung in Form von Note und/oder erreichter Punktzahl von Gesamtpunktezahl bzw. Prozente, ausgefüllter Anerkennungsantrag bzw. Learning Agreement jeweils mit Deklaration, in welchem (Wahlpflicht-) Bereich die Leistung anerkannt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation bzw. spätestens sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgen muss.

Anerkennung von an der Universität Ulm erbrachten Leistungen

Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen an der Universität Ulm können auf formlosen Antrag als gleichwertig zu Modulen oder Prüfungen des Studiengangs B. Sc./M. Sc. Computational Science and Engineering anerkannt werden. 

Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag sowie, falls nötig, Zeugnisse und Modulbeschreibungen als Belege beim Prüfungsausschuss ein. Kontakt Prüfungsausschussvorsitzende.

Anerkennung von Zusatzfächern

Für die Anerkennung von im Bachelorstudium an der Universität Ulm belegten Zusatzfächern aus dem Masterprogramm im Masterstudium genügt ein formloser Antrag an das Studiensekretariat.

Für die Anerkennung von Zusatzfächern, die noch nicht im Modulhandbuch des gewählten Masterstudiengangs aufgeführt sind, schicken Sie bitte eine Email mit allen notwendigen Informationen (Studiengang, Prüfungs- und Modulnummer sowie Name der anzuerkennenden Prüfung, Semester, in dem die Prüfung abgelegt wurde, ggf. Version der Prüfungsordnung) an die Kontaktperson des Prüfungsaussschusses.

Zuordnung von Prüfungen und Modulen

Manche Module oder Prüfungen aus anderen Studiengängen, die im Modulhandbuch des eigenen Studiengangs nicht aufgeführt sind, können ggf. nach Zuordnung im Modulhandbuch belegt werden. Für die Beantragng der Zuordnung verwenden Sie bitte dieses Formular.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig zu Beginn des Semesters um fehlende Zuordnungen um Zeitmangel bei der Prüfungsanmeldung oder Enttäuschung bei nicht möglicher Zuordnung zu vermeiden!

Es gelten folgende Regelungen (ohne Zuordnungsgarantie!):

  • Finance (M. Sc.): Siehe Curriculum Finance.
  • Mathematik (B. Sc./M. Sc.): Siehe Nebenfachregelungen.
  • Mathematische Biometrie (B. Sc./M. Sc.)
    • Lebenswissenschaften: Module aus den Lebenswissenschaften.
    • Informatik: Module aus der Informatik für den entsprechenden Abschluss in Informatik.
  • Wirtschaftsmathematik (B. Sc./M. Sc.)
    • Wirtschaftswissenschaften: Module aus den Wirtschaftswissenschaften für den entsprechenden Abschluss in Wirtschaftswissenschaften. Keine Seminare im Wahlpflichtbereich.
    • Informatik: Module aus der Informatik für den entsprechenden Abschluss in Informatik.

Diese Aufgabe fällt, mit Ausnahme der Nebenfächer, in den Bereich der Studienkommission und ist hier nur der Übersicht halber aufgeführt.