Abschlussarbeiten Master

Regelungen zum Absolvieren der Bachelor- und Masterarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE)

Die Bachelor- und Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).

Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.

Masterarbeit in CSE

Die Masterarbeit (MA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 4. Semester angesiedelt und wird mit 30 LP verbucht.

  • MA-Arbeit: 6 Monate (Bearbeitungszeitmonate - nicht  Kalendermonate) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
  • MA-Arbeit max. Laufzeit: 12 Monate (Kalendermonate)
  • Verlängerungsmöglichkeit: 2 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (4) )

Zulassungsvoraussetzung zur MA-Arbeit: FSPO für CSE § 16

  • Module von mind. 60 LP müssen vorliegen (im Rahmen des Masterstudiengangs)

Beachte bei Anmeldung zur MA-Arbeit: RO § 16c (1) und FSPO § 19 (3)

  • Soweit die jeweiligen FSPO nichts anderes regeln, ist der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens drei Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen. (unsere FSPO regelt nichts anderes)
  • Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit stattfinden.

Themen (Aufgabenstellung) der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17

  • Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm
  • Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)

Externe Abschlussarbeiten: 

Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17

Antrag auf Verlängerung der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (4)

  • Bestätigung des Betreuers
  • vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
  • Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Master-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)

Bewertung der Masterarbeit: FSPO für CSE § 18

  • von zwei Prüfern zu bewerten: Ein Prüfer der Universität Ulm und ein Prüfer der Technischen Hochschule Ulm, ggf. Drittprüfer bei externen Abschlussarbeiten

Regelungen unter CORONA

Abschlussarbeiten können der CORONA-Zeit auch rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Vorsitzende

 

stellvertretender Vorsitzender

 

weiteres Mitglied

 

Studentischer Vertreter

  • René Köhle, Student CSE

 

 


Formulare Abschlussarbeiten

Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm.

Anmeldungeformular