Abschlussarbeiten Master

Regelungen zum Absolvieren der Bachelor- und Masterarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE)

Die Bachelor- und Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).

Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.

Masterarbeit in CSE

Die Masterarbeit (MA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 4. Semester angesiedelt und wird mit 30 LP verbucht.

  • MA-Arbeit: 6 Monate (Bearbeitungszeitmonate - nicht  Kalendermonate) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
  • MA-Arbeit max. Laufzeit: 12 Monate (Kalendermonate)
  • Verlängerungsmöglichkeit: 2 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (4) )

Zulassungsvoraussetzung zur MA-Arbeit: FSPO für CSE § 16

  • Module von mind. 60 LP müssen vorliegen (im Rahmen des Masterstudiengangs)

Beachte bei Anmeldung zur MA-Arbeit: RO § 16c (1) und FSPO § 19 (3)

  • Soweit die jeweiligen FSPO nichts anderes regeln, ist der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens drei Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen. (unsere FSPO regelt nichts anderes)
  • Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit stattfinden.

Themen (Aufgabenstellung) der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17

  • Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm
  • Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)

Externe Abschlussarbeiten (Als externe Abschlussarbeiten zählen alle Arbeiten in einer Firma, aber auch in einem Institut einer Bildungseinrichtung. Davon ausgenommen sind Abschlussarbeiten im Institut für Numerische Mathematik der Uni Ulm und bei Dozenten, die Mitglieder der Gemeinsamen Kommission sind.)

Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17

Antrag auf Verlängerung der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (4)

  • Bestätigung des Betreuers
  • vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
  • Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Master-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)

Bewertung der Masterarbeit: FSPO für CSE § 18

  • von zwei Prüfern zu bewerten: Ein Prüfer der Universität Ulm und ein Prüfer der Technischen Hochschule Ulm, ggf. Drittprüfer bei externen Abschlussarbeiten

Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Vorsitzende

 

stellvertretender Vorsitzender

 

weiteres Mitglied

 

Studentischer Vertreter

  • Carolin Müller, Studentin CSE

 

 


Formulare Abschlussarbeiten

Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm. Das Formular ist unter Allgemeine Formulare zu finden.

Link zum Anmeldungeformular