Abschlussarbeiten Master
Regelungen zum Absolvieren der Bachelor- und Masterarbeit befinden sich in der Rahmenordnung (RO) und der Studien- und Prüfungsordnung für CSE (FSPO für CSE).
Die Bachelor- und Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.
Masterarbeit in CSE
Die Masterarbeit (MA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 4. Semester angesiedelt und wird mit 30 LP verbucht.
- MA-Arbeit: 6 Monate (Bearbeitungszeitmonate - nicht Kalendermonate) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
- MA-Arbeit max. Laufzeit: 12 Monate (Kalendermonate)
- Verlängerungsmöglichkeit: 2 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (4) )
Zulassungsvoraussetzung zur MA-Arbeit: FSPO für CSE § 16
- Module von mind. 60 LP müssen vorliegen (im Rahmen des Masterstudiengangs)
Beachte bei Anmeldung zur MA-Arbeit: RO § 16c (1) und FSPO § 19 (3)
- Soweit die jeweiligen FSPO nichts anderes regeln, ist der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens drei Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen. (unsere FSPO regelt nichts anderes)
- Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit stattfinden.
Themen (Aufgabenstellung) der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17
- Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
Externe Abschlussarbeiten:
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Abschlussarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Vertraulichkeitsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17
- vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu genehmigen
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit)
Antrag auf Verlängerung der MA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (4)
- Bestätigung des Betreuers
- vom Prüfungsausschuss zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Master-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim Prüfungsausschuss vorgelegt werden. (RO § 16c)
Bewertung der Masterarbeit: FSPO für CSE § 18
- von zwei Prüfern zu bewerten: Ein Prüfer der Universität Ulm und ein Prüfer der Technischen Hochschule Ulm, ggf. Drittprüfer bei externen Abschlussarbeiten
Regelungen unter CORONA
Abschlussarbeiten können der CORONA-Zeit auch rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Vorsitzende
- Prof. Dr. Manuela Boin
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum C 018
- Telefon: 0731/50-28037
stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- René Köhle, Student CSE
Formulare Abschlussarbeiten
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm.