Studienkommissionen

Zu den Hauptaufgaben der Studienkommission gehören die Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums, zur Verwendung der Mittel für Studium und Lehre sowie die Mitwirkung an der Evaluation der Lehre.

Der Studiendekan ist Vorsitzender der Studienkommission. Zu seinem Geschäftsbereich gehören alle Aufgaben, die mit Lehre und Studium zusammenhängen wie z. B. die Sicherstellung des ordnungsgemäßen und vollständigen Lehrangebots und dessen Übereinstimmung mit den Studien- und Prüfungsordnungen. Er bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb.

Die Studierenden können Themen oder Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Studiums und der Studienbedingungen sowie zur Verwendung von finanziellen Mitteln (insbesondere Qualitätssicherungsmitteln) über ihre studentischen Vertreter in die Studienkommission einbringen.

Sie haben auch das Recht, den Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde über die studentischen Vertreter in der Studienkommission zu beantragen.