Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang Mathematik richtet sich an Personen, die den gleichnamigen Bachelorstudiengang absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können.
Als vergleichbare Qualifikation werden zum Beispiel andere mathematische Studiengänge wie Wirtschaftsmathematik oder Mathematische Biometrie angesehen. 
Bei allen anderen Studienrichtungen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Wichtig ist dabei, dass der absolvierte Bachelorstudiengang mathematische Veranstaltungen in einem Umfang und auf einem Niveau besitzt, das einem Bachelorstudiengang in Mathematik entspricht.

Mit einem Bachelor in einem mathematischen Studiengang werden Sie zum Master Mathematik zugelassen,
wenn Sie mindestens eine der folgenden Bedinungen erfüllen:
- Die Gesamtnote ihres Bachelorabschlusses ist 2.5 oder besser.
- Die Note Ihrer Bachelorarbeit ist 2.0 oder besser.