Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen der Universität Ulm. Das durchgängige Leitprinzip umfasst alle Aufgabengebiete und fordert alle Beschäftigte - insbesondere diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben sowie die Dienststellenleitung - auf, Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu leben. In Zeiten der Veränderung sind wir alle aufgerufen, uns auf unsere Werte wie Chancengleichheit, Wertschätzung und gegenseitige Respekt zu besinnen, uns auf Neues einzulassen und so an einer offenen universitären Kultur mitzuwirken.

Chancengleichheit ist eine Querschnittsaufgabe und umfasst alle Aufgabenbereiche der Universität Ulm. Die Beauftragte für Chancengleichheit begleitet und wirkt u.a. in folgenden Themenbereichen mit:

 

Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.

Während in der Natur Chancen nach statistisch beschreibbaren Regeln, per Zufall oder über die Macht des Stärkeren / Ersteren / Angepasstesten (englisch fittest) verteilt werden, werden Chancen in menschlichen Gesellschaften durch Menschen reguliert. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Mangelnde Chancengleichheit wird als ungerecht empfunden und kann den sozialen Frieden gefährden.