Chancengleichheitsplan - Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes der Universität Ulm 2022 - 2026

Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung sowie eine wichtige Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen im wissenschaftsstützenden Bereich.

Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz § 5 Absatz 1 entfällt die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplanes soweit ein Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten gemäß § 4 Absatz 5 LHG aufgestellt wird. Der Gleichstellungsplan ist dann laut § 7 Absatz 1 LHG Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes.

Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm enthält somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Beschäftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von Unterrepräsentanz und Fördermaßnahmen für Frauen.

Beauftragte für Chancengleichheit

Renate Löw de Mata
Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11

89081 Ulm
Telefon: +49 (0)731 / 50-22816

Festpunkt M24 Raum 222

Sprechzeiten
Mo. - Fr. vormittags sowie nach Vereinbarung

Lt. § 22 ChancenG wird die Stellvertreterin lediglich im Vertretungsfall tätig. Zur Zeit liegt kein Vertretungsfall vor.